31.01.2018 - 8.5 Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt, die offene Abstimmung zu beschließen.

 

Gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf können Abweichungen von der geheimen Wahl einstimmig (d.h. ohne Gegenstimmen) beschlossen werden.

 

Abstimmung:

einstimmig angenommen.

 

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung weist darauf hin, dass für die Beschlussfassung gemäß § 41 BbgKVerf eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erforderlich ist.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

In den Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam wird als stellvertretendes Mitglied Frau Babette Reimers, Fraktion SPD, gewählt.

 

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Abstimmungsergebnis:

(gemäß § 41 BbgKVerf)

mit 40 Ja-Stimmen angenommen.

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Anlagen