07.03.2018 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 37 A "Potsdam-Center", 2. Änd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Mi., 07.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung nach Punkt 4 im Beschlusstext zuzustimmen:
….
inklusive der Ergänzung in der Anlage 3:
Die maximale Gebäudehöhe wird auf 18,50 m ohne zusätzliche Technikaufbauten festgesetzt.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlene Ergänzung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird die so ergänzte Vorlage zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Der Bebauungsplan Nr. 37 A "Potsdam-Center" ist im Teilbereich Ehemalige Wagenhalle nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 2. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2).
- Planerische Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans ist das vorliegende städtebauliche Konzept (siehe Anlage 3).
- Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 4). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
- Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 l entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 5). Inklusive der Ergänzung in der Anlage 3: Die maximale Gebäudehöhe wird auf 18,50 m ohne zusätzliche Technikaufbauten festgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
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365,3 kB
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Anlagen
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1
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