07.03.2018 - 5.5 Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Golm empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung nach Punkt 2 zuzustimmen:

 

Inklusive der Änderungen in der Anlage 1, Seite 1 - gemäß Austauschblatt.

 

Anschließend wird die Vorlage mit der Ergänzung zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark" ist im Teilbereich Am Feldlerchenwinkel nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2). Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 3).

 

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 4). Inklusive der Änderungen in der Anlage 1, Seite 1 - gemäß Austauschblatt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen