07.03.2018 - 10.2 Bebauungsplan Nr. 140 "Steinstraße/Kohlhasenbrü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Herrn Rubelt, eingebracht und um sofortige Abstimmung gebeten:

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 140 "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße“ entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 140 "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße" (05/14) entschieden (siehe Anlagen 6A und 6B).

 

  1. Die Flächennutzungsplan-Änderung "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße" (05/14) wird beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 7).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen