11.04.2018 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 132 "Am Friedhof", Änderung d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Ortsbeirat Fahrland empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Änderungen in der Anlage 5 zuzustimmen:

 

 

  • Anlage 5, Seite 22, Punkt 3.6 Sonstige Satzungen:

Die Anzahl der wegfallenden/festgesetzten Parkplätze entlang der bestehenden Wohngebäude Döberitzer Straße 16 A-D, 18 und 20 ist von derzeit 24 auf neu 36 zu erhöhen.

 

  • Anlage 5, Seite 27, Punkt 2.2 Erschließung, Verkehrliche Erschließung:

Die Breite der Erschließungsstraße A und der Planstraße E sind von 6,6 m auf 7,1m und der Planstraßen B, C und D von 6,1 m auf ebenfalls 7,1 m zu erhöhen.

 

  • Anlage 5, Seite 28, Punkt 2.2 Erschließung, Verkehrliche Erschließung:

Die Anzahl der aufgeführten Stellplätze, die im südwestlichen Bereich entlang des Friedhofs geschaffen werden sollen, ist von 8 auf 16 zu erhöhen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ortsbeirat Fahrland empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

Anschließend wird die Beschlussvorlage in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 132 "Am Friedhof" (OT Fahrland) ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 3).

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 132 “Am Friedhof“ (OT Fahrland) ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 4 und 5).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 6).

 

  1. In Abweichung vom Beschluss über das „Potsdamer Baulandmodell“ (DS-Nr. 16/SVV/0728) wird für den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 132 „Am Friedhof“ (OT Fahrland) der Anwendung der „Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung“ (DS-Nr. 12/SVV/0703) zugestimmt.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen