11.04.2018 - 8.2 Neubesetzung des Hauptausschusses

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf die Einbringung des Antrages wird verzichtet.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Hauptausschuss wird gemäß § 41 Abs.6 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg neu besetzt.

 

 

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Anlagen