02.05.2018 - 8.2 Grundschule Babelsberg - Medienstadt: Maßnahmen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird von Frau Aubel, Beigeordneter Bildung, Kultur und Sport eingebracht und nach einer Wortmeldung zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Sofern die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung das Ergebnis erbringt, dass die Realisierung der Grundschule in Babelsberg durch einen Investor wirtschaftlicher bzw. genauso wirtschaftlich wie die kommunale Realisierung sein könnte, wird der Oberbürgermeister beauftragt, die für die Realisierung notwendigen Beratungsleistungen (technisch, wirtschaftlich, juristisch) für die weitere Verfahrens-/Projektbegleitung auszuschreiben sowie das Verfahren zur Auftragsvergabe für den Schulneubau, beginnend mit einer Vorinformation mit Aufruf zum Wettbewerb gemäß § 12 EU Abs. 2 VOB/A (Interessenbekundungsverfahren), durchzuführen.

Über die Ergebnisse ist die Stadtverordnetenversammlung zu unterrichten.

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Anlagen