06.06.2018 - 6.10 Weisung an den Gesellschafter der SWP

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie der Hauptausschuss empfehlen, den Antrag abzulehnen.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Herr Dr. Christian Seidel das beantragte Rederecht. Seines Erachtens sei zu konstatieren, dass sich die Rahmenbedingungen seit den grundlegenden Beschlüssen zur Bebauung des Brauhausberges teilweise gravierend verändert haben. Mit der Integration des Minsk, als sichtbares und öffentlich genutztes Gebäude, in die Neubebauung des Brauhausberges, bestehe aus seiner Sicht die Chance, ein Potsdam spezifisches Ensemble zu schaffen. Und als zweite Chance, ein starkes Signal an die Stadtgesellschaft zu senden, dass DDR-Gebäude auch jenseits des Wohnungsbaus in den Stadtum- und Weiterbau einbezogen werden. Er bittet die Stadtverordneten, den Prüfauftrag abzuwarten und dem Antrag zuzustimmen.

 

Herr Heuer meldet sich zur Geschäftsordnung und beantragt die Unterbrechung der Sitzung für 15 Minuten zur Verständigung zu den Änderungsanträgen, die gerade als Tischvorlage an die Stadtverordneten ausgereicht wurden. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Unterbrechung der Sitzung von 17:20 Uhr bis 17:35 Uhr.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg bringt namens der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und DIE aNDERE folgenden Änderungsantrag ein:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der DS 18/SVV/0191 vor einer Beschlussfassung folgende Prüfungen vorzunehmen:

 

  1. In welchem Umfang und in welcher Form kann Geschossfläche vom Baufeld „Minsk“ (Einzellos 2) auf die anderen Baufelder (Einzellos 1 und 3) verlagert werden?
    1. (Das Ergebnis ist möglichst zu veranschaulichen.)

 

  1. Welche konkreten Auswirkungen hat eine solche Verlagerung von Geschossflächen auf den  Bebauungsplan? Inwieweit können Veränderungen innerhalb des gültigen B-Planes vorgenommen werden?

 

  1. Welche Möglichkeiten für Nachverhandlungen mit Bietern aus dem laufenden Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel des Erhalt des Minsk werden gesehen (sowohl bei Vergabe des Gesamtgrundstücks als auch bei Vergabe des Einzelloses für das Grundstück „Minsk“)?

 

  1. Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Zielstellungen wäre eine Neuausschreibung der Grundstücke sinnvoll?

 

  1. Welche Möglichkeiten für eine öffentliche Nutzung des „Minsk“ werden unter Berücksichtigung des B-Planes und des öffentlichen Bedarfs in der Landeshauptstadt gesehen?

 

        Wie steht der Oberbürgermeister zu einer Nutzung als Kunsthalle/Galerie in Verbindung mit Gastronomie und Veranstaltungsbetrieb?

 

        Welche Möglichkeiten gibt es, das „Minsk“ als Betriebs-Kita für Landesregierung/Landtag auszubauen? Der Oberbürgermeister wird gebeten, dazu Gespräche mit der Landesregierung und dem Landtag zu führen.

 

  1. Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen ist es realistisch möglich, einen Teil der Wohnungen mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung zu versehen?

 

Das Ergebnis der Prüfung ist dem Hauptausschuss im September 2018 vorzulegen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Zuschlag zur Vergabe des Grundstücks erst nach Vorlage der Prüfergebnisse und nach einer Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung zu erteilen.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Heuer bringt namens der Fraktionen SPD, CDU/ANW folgenden Änderungsantrag ein:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird in seiner Eigenschaft als Gesellschaftervertreter der Stadt für die

Stadtwerke Potsdam GmbH angewiesen, die Vergabe der Grundstücke am Brauhausberg oberhalb der Max-Planck-Straße in Form von Einzellosen vorzunehmen. unter der Voraussetzung vorzunehmen, dass ein Anteil von mindestens 20 Prozent der entsprechend Bebauungsplan entstehenden Wohnfläche als öffentlich geförderte Wohnungen oder studentisches Wohnen entweder vom Erwerber oder der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft oder einem geeigneten Dritten, z.B. dem Studentenwerk, gebaut werden.

Dabei soll gesichert werden, dass mit der Vergabe des Loses 2 das Gebäude des ehemaligen

Terrassenrestaurants „Minsk“ erhalten und mit seiner Fassade und in Teilen einer öffentlichen Nutzung erlebbar bleibt.

Dazu sind Gespräche mit den AnBietern r den Erhalt des „Minsk zu führen.

Mit dem Gesamterlös aus dem Verkauf der drei Einzelgrundstücke ist darüber hinaus in jedem Fall zu sichern, dass die ursprünglich geplanten 6 Millionen Euro sowie die seit 2014 entstandenen Mehrkosten r das Sport- und Freizeitbad refinanziert werden.

 

Nach einem Redebeitrag meldet sich der Stadtverordnete Kirsch zu Wort und bringt folgenden Ergänzungsantrag namens der Fraktion Bürgerbündnis-FDP ein:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wenn die Grundstücke am Brauhausberg, unter der Maßgabe von mindestens 20 Prozent der Wohnfläche an Sozial-oder Studentenwohnungen verkauft werden sollen, zu welcher Kaufpreisminderung kommt es dann?

 

Nach der sich anschließenden kontroversen Diskussion erklärt der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg namens seiner Fraktion DIE LINKE, dass sie die Ergänzung der Fraktion Bürgerbündnis-FDP übernehmen. Er stellt klar, dass heute der Änderungsantrag mit der Formulierung des Prüfauftrages abgestimmt werden solle. Die Neue Fassung, die parallel mit ausgereicht wurde, habe sich damit erledigt.

 

Der  Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und DIE aNDERE vom 06.06.2018 einschließlich der übernommenen o.g. Ergänzung der Fraktion Bürgerbündnis-FDP wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der DS 18/SVV/0191 vor einer Beschlussfassung folgende Prüfungen vorzunehmen:

 

1. In welchem Umfang und in welcher Form kann Geschossfläche vom Baufeld „Minsk“ (Einzellos 2) auf die anderen Baufelder (Einzellos 1 und 3) verlagert werden? (Das Ergebnis ist möglichst zu veranschaulichen.)

 

2. Welche konkreten Auswirkungen hat eine solche Verlagerung von Geschossflächen auf den Bebauungsplan? Inwieweit können Veränderungen innerhalb des gültigen B-Planes vorgenommen werden?

 

3. Welche Möglichkeiten für Nachverhandlungen mit Bietern aus dem laufenden Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel des Erhalt des Minsk werden gesehen (sowohl bei Vergabe des Gesamtgrundstücks als auch bei Vergabe des Einzelloses für das Grundstück „Minsk“)?

 

4. Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Zielstellungen wäre eine Neuausschreibung der Grundstücke sinnvoll?

 

5. Welche Möglichkeiten für eine öffentliche Nutzung des „Minsk“ werden unter  Berücksichtigung des B-Planes und des öffentlichen Bedarfs in der  Landeshauptstadt gesehen?

 

   - Wie steht der Oberbürgermeister zu einer Nutzung als Kunsthalle/Galerie in Verbindung mit Gastronomie und Veranstaltungsbetrieb?

 

   - Welche Möglichkeiten gibt es, das „Minsk“ als Betriebs-Kita für Landesregierung/Landtag auszubauen?

Der Oberbürgermeister wird gebeten, dazu Gespräche mit der Landesregierung und dem Landtag zu führen.

 

6. Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen ist es realistisch möglich, einen

Teil der Wohnungen mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung zu versehen?

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wenn die Grundstücke am Brauhausberg, unter der Maßgabe von mindestens 20 Prozent der Wohnfläche an Sozial- oder Studentenwohnungen verkauft werden sollen, zu welcher Kaufpreisminderung kommt es dann?

 

Das Ergebnis der Prüfung ist dem Hauptausschuss im September 2018 vorzulegen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Zuschlag zur Vergabe des Grundstücks erst nach Vorlage der Prüfergebnisse und nach einer Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung zu erteilen.

 

 

 

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