05.09.2018 - 6.2 Bebauungsplan SAN B 08 "Babelsberg Süd" Änderun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Herr Rubelt, weist darauf hin, dass eine Korrektur im Fazit der finanziellen Auswirkungen notwendig ist.

Der Text ist wie folgt zu ändern:

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die laufende und mittelfristige Haushaltsplanung, sondern bezieht sich auf das Treuhandvermögen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Babelsberg Nord d.

 

Die Ausschüsser Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung undr Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) empfehlen, der Vorlage zuzustimmen, die anschließend in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt wird:

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans SAN B 08Babelsberg d ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 1).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum Bebauungsplan SAN B 08Babelsberg Süd entschieden (gemäß Anlage 5).

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans SAN B 08Babelsberg d ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlage 3).
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen