05.09.2018 - 7.6 Weiterentwicklung der Schiffbauergasse als Kult...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft empfiehlt, dem Antrag mit folgender Ergänzung im 1. Satz des Beschlusstextes zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Auch für den Zeitraum nach Auslaufen der Förderbindung wird die kulturelle Nutzung der Schiffbauergasse als Kultur- und Kreativstandort fortgeschrieben und die weitere Wohnnutzung ausgeschlossen.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, dem Antrag mit folgender Ergänzung im 1. Satz des Beschlusstextes zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Auch für den Zeitraum nach Auslaufen der Förderbindung wird die kulturelle Nutzung der Schiffbauergasse als Kultur- und Kreativstandort fortgeschrieben und die Wohnnutzung mit Ausnahme des Grundstücks der Villa Tummeley ausgeschlossen. Dies ist in den auf die Sanierungssatzung folgenden B-Plan-Entwurf aufzunehmen.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag mit der Ergänzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Hauptausschuss empfohlene Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so ergänzte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Auch für den Zeitraum nach Auslaufen der Förderbindung wird die kulturelle Nutzung der Schiffbauergasse als Kultur- und Kreativstandort fortgeschrieben und die Wohnnutzung mit Ausnahme des Grundstücks der Villa Tummeley ausgeschlossen. Dies ist in den auf die Sanierungssatzung folgenden B-Plan-Entwurf aufzunehmen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich weiter energisch für die Gewinnung der Husaren-Kaserne als Standort für die Kunst- und Kreativwirtschaft einzusetzen. Es ist im Stadtgebiet ein gut erschlossenes städtische Grundstück zu bestimmen, das ggf. zum Tausch angeboten werden kann.

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Anlagen