05.09.2018 - 10.1 Neubildung Hauptausschuss

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet und dieser gleich zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Hauptausschuss wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu besetzt.

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Anlagen