05.09.2018 - 10.4 Neubesetzung Werksausschuss Kommunaler Immobili...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet und dieser gleich zur Abstimmung gestellt:

Reduzieren

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Werksausschuss des städtischen Eigenbetriebes „Kommunaler Immobilien Service“ (KIS) wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu besetzt.

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen