07.11.2018 - 6.2 Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen zu Baulei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Golm empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.

 

Der Ortsbeirat Satzkorn empfiehlt, der Vorlage mit der Forderung zuzustimmen, dass

 

folgende Sätze aus dem gefassten Aufstellungsbeschluss (Vorlage 12/SVV/0377) vom 22.08.2012 als Planungsziel in den neuen Bebauungsplan Nr. 156 Friedrichspark übernommen werden sollen:

 

1. Die Änderungen der Bebauungspläne infolge dieses Aufstellungsbeschlusses haben Der neue Bebauungsplan Nr. 156 hat so zu erfolgen, dass sich die Lebensbedingungen im Bereich der unmittelbar am südöstlichen Rand angrenzenden Wohnbebauung nicht gegenüber den bisherigen Festsetzungen in den Bebauungsplänen verschlechtern.

 

2. Im Bebauungsplan-Änderungsverfahren ist dafür Sorge zu tragen, dass sich die Schutzansprüche gegenüber der aktuellen Rechtslage nicht verschlechtern.

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Einwohnern des Ortsteils Satzkorn die konkrete Umsetzung der Änderung des B-Planes den neuen B-Plan und auf der Grundlage des konkreten Bauantrages die Maßnahmen zur Konfliktminimierung zu erläutern. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen wird über die gefundene Lösung informiert.

 

Mit Zustimmung des Ortsvorstehers Herrn Spira wird diese Forderung als Protokollnotiz in die Niederschrift aufgenommen.

 

 

Der Ortsbeirat Uetz-Paaren empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung in Anlage 1 zuzustimmen:

 

Änderung in der Anlage 1:

 

Herausnahme des Bebauungsplans Nr. 1 A „Großer Plan BA 1 A, Teilbereich zwischen den Wohngebieten An der Feldmark und Am Herzberg (OT Golm), 1. Änderung und Ergänzung“

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlene Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Aufstellungsbeschlüsse der in der Anlage 1 aufgeführten Bauleitplanverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) werden aufgehoben und die zugehörige Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen