07.11.2018 - 6.7 Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Datum:
- Mi., 07.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Ausschüsse für Finanzen und für Bildung und Sport sowie der Jugendhilfeausschuss empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.
Die Ortsbeiräte Groß Glienicke, Neu Fahrland, Satzkorn, Grube, Uetz-Paaren und Marquardt haben die Vorlage zur Kenntnis genommen; die Ortsbeiräte Eiche, Fahrland und Golm empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2018/2019
- Gemäß den Planungsquoten (siehe Anlage), unter Berücksichtigung unvorhersehbarer Bedarfe, ergibt sich für Potsdamer Kinder ein voraussichtlicher Maximalbedarf i. H. v. 19.788 Kita-Plätzen im Kita-Jahr 2018/2019 in der Landeshauptstadt Potsdam. Der Maximalbedarf unterteilt sich in 4.543 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 7.111 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt und 8.134 Plätze für Kinder im Grundschulalter.
- Gemäß der IST-Erfassung aller Einrichtungen können für das Kita-Jahr 2018/2019 insgesamt 18.638 Plätze in der Landeshauptstadt Potsdam bereitgestellt werden. Diese unterteilen sich in 3.929 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 6.575 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt und 8.134 Plätze für Kinder im Grundschulalter. Dieses Platzangebot wird sichergestellt durch 123 Einrichtungen bei 48 freien Trägern, 8 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi), 7 pädagogisch begleiteten Eltern-Kind-Gruppen, eine Kurzzeitkinderbetreuung sowie ca. 95 Tagespflegepersonen analog der sozialräumlichen Aufschlüsselung im Kita-Bedarfsplan (siehe Anlage).
- Zur Sicherstellung der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags gemäß § 80 SGB VIII ist das Plus von 1.150 Kita-Plätzen dringend für die Befriedigung von unvorhersehbaren sowie von Bedarfen außerhalb des Kita-Jahreswechsels erforderlich.
- Um den kommunalen Herausforderungen Rechnung zu tragen und eine gemeinsame Zielsetzung zu entwickeln, ist im Zuge der aktuell in der Erarbeitung befindlichen Schulentwicklungsplanung eine integrierte Planung von Kita- und Schulbedarfen vorgesehen. Ziel ist es, ein strukturiertes und ressortübergreifendes mittel- und langfristiges Planwerk vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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