07.11.2018 - 7.20 Handlungskonzept Hitzeschutz für Potsdam

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis März 2019 ergänzend zum Klimakonzept und in Zusammenarbeit mit dem „ExTrass“-Projekt der Landeshauptstadt Potsdam ein HitzeschutzkonzeptAnpassungsstrategiekonzept für Potsdam erarbeiten zu lassen, das konkrete kurzfristig und mittelfristig umsetzbare Maßnahmen umfasst und die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten dafür benennt.

Ziel des Konzeptes ist es, bereits im nächsten Sommer 2019 erste Maßnahmen wirksam werden zu lassen, mit denen erstens die Bürgerinnen und Bürger (Einwohner, Berufstätige, Senioren, Touristen), zweitens die Pflanzen (Bäume, Sträucher, Grünanlagen, Gärten) und drittens die Tiere (freilebende Tiere sowie Haus-, Heim- und Nutztiere) besser als bisher vor den Gefahren anhaltender Hitze größer 30 Grad Celsius geschützt werden können.

 

Über die Erarbeitung des Konzeptes ist im KOUL-Ausschuss bis Dezember 2018 Januar 2019 ein Zwischenbericht zu geben.

 

Streichung der Absätze: zu 1., zu 2., zu 3. und Aufnahme in die Begründung zum Antrag

(siehe Anlage 3 zu den Stellungnahmen)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, dem Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss r Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfohlene Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis März 2019 ergänzend zum Klimakonzept und in Zusammenarbeit mit dem „ExTrass“-Projekt der Landeshauptstadt Potsdam ein Anpassungsstrategiekonzept für Potsdam erarbeiten zu lassen, das konkrete kurzfristig und mittelfristig umsetzbare Maßnahmen umfasst und die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten dafür benennt.

Ziel des Konzeptes ist es, bereits im nächsten Sommer 2019 erste Maßnahmen wirksam werden zu lassen, mit denen erstens die Bürgerinnen und Bürger (Einwohner, Berufstätige, Senioren, Touristen), zweitens die Pflanzen (Bäume, Sträucher, Grünanlagen, Gärten) und drittens die Tiere (freilebende Tiere sowie Haus-, Heim- und Nutztiere) besser als bisher vor den Gefahren anhaltender Hitze größer 30 Grad Celsius geschützt werden können.

 

Über die Erarbeitung des Konzeptes ist im KOUL-Ausschuss bis Januar 2019 ein Zwischenbericht zu geben.

 

 

 

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Anlagen