05.12.2018 - 6.12 Ferienwohnungen begrenzen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, dem Antrag mit folgender Änderung im 1. Satz des Beschlussvorschlages zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie baurechtlich relevante Fehlnutzungen von Wohnraum aufzuklären und zu ahnden geahndet werden können.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag mit der Ergänzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlene Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Die so geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie baurechtlich relevante Fehlnutzungen von Wohnraum geahndet werden können.

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, gegenüber dem Land Brandenburg eine Gesetzesinitiative anzuregen, die die Teilnutzung von Wohnraum regelt. So soll es für die Vermietung von Ferienzimmern oder Ferienwohnungen eine Meldepflicht sowie zeitlich und räumlich begrenzende Vorgaben geben.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im Januar 2019 Bericht zu erstatten.

 

 

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Anlagen