05.12.2018 - 5.10 Bebauungsplan Nr. 21 "Gewerbepark Babelsberg", ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen, die anschließend in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt wird:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 21 "Gewerbepark Babelsberg“, 1. Änderung entschieden (gemäß Anlage 2).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 21 "Gewerbepark Babelsberg“, 1. Änderung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 3 und 4).

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen