05.12.2018 - 5.6 Bebauungsplan Nr. 127 "Leipziger Dreieck" Ände...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen, die anschließend in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt wird:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 127 „Leipziger Dreieck“ ist nach § 9 Absatz 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 127 "Leipziger Dreieck entschieden (gemäß Anlagen 4A und 4B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 127 "Leipziger Dreieck wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 5 bis 7).

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen