05.12.2018 - 5.14 1. Aktionsplan: Masterplan 100% Klimaschutz bis...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsser Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung,r Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr undr Finanzen sowie der Hauptausschuss empfehlen, der Vorlage zuzustimmen, die anschließend in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt wird:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Den „1. Aktionsplan“ mit den darin aufgeführten kurz- und mittelfristigen Maßnahmen sowie Strategien zur Umsetzung „Masterplan 100% Klimaschutz bis 2050“ gemäß Anlage.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit zur Umsetzung der Maßnahmen Fördermittel zur Verfügung stehen und wenn ja, diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.

 

  1. Der „1. Aktionsplan“ ist alle zwei Jahre zu aktualisieren und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen; erstmals im 4. Quartal 2020

 

  1. Ein Monitoring und Controlling wie folgt:

 

a)      für die im 1. Aktionsplan genannten Maßnahmen (Anlage 1)  – jährlich, als kurzer Statuscheck

b)     für die mittelfristigen Strategien und die Klima- und Energiebilanz – alle 2 Jahre (Klimabericht)

c)      für alle im Konzept genannten kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen und Strategien – alle 6 Jahre

Die Beschlüsse zur Berichterstattung Klimabericht und Energie-und Klimaschutzmanagement sind in diese Berichterstattung zu integrieren.
 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen