05.12.2018 - 6.29 Förderung des Wasserwandertourismus in Potsdam

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit den Wassersportvereinen und der Potsdam Marketing und Servicegesellschaft GmbH folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den gravierenden Nachholbedarf in der öffentlichen Zugänglichkeit der Potsdamer Ufer für den Ein- und Ausstieg von nichtmotorisierten Wasserwanderern (Kanuten, Paddler) sowie Windsurfern und Standup-Paddlern zügig abzubauen:

 

1. An den Potsdamer Ufern sollen in allen Stadtteilen mit Wasserzugang jederzeit öffentlich und frei zugängliche Ein- und Ausstiegsstellen für Paddler und Surfer ausgewiesen und im Rahmen des wassertouristischen Informationssystems „Gelbe Welle“ bekannt gemacht werden.

2. Die Landeshauptstadt Potsdam soll mit den sechs wassersporttreibenden Vereinen und den Bäderbetrieben Verhandlungen aufnehmen, um vertraglich zu sichern, dass auf städtischen Grundstücken jederzeit eine frei zugängliche Anlegestelle für den Ein- und Ausstieg von nichtmotorisierten Kanuten, Paddlern und Surfern vorhanden ist. Mit allen anderen wassersporttreibenden Vereinen strebt die Landeshauptstadt Potsdam auf dem Wege von Kooperationsvereinbarungen analoge Regelungen an.

Des Weiteren ist durch den Oberbürgermeister zu prüfen, ob

 

3. Aauf der Anlegestelle „Auf dem Kiewitt“ ist umgehend eine öffentlich und jederzeit frei zugängliche Ein- und Ausstiegsstelle einzurichten eingerichtet und Ddie Anlage wird innerhalb von zwei Jahren zu einem öffentlichen Wasserwanderrastplatz ausgebaut werden kann.

4. Ddie in der „Tourismuskonzeption 2025“ vorgesehenen vier Wasserwanderrastplätze sowie weitere fünf Plätze sind bis Mitte 2019 zu identifizierten und bis spätestens 2022 einzurichten eingerichtet werden können.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag mit den Änderungen/Ergänzungen des Ausschusses für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfohlenen Änderungen/Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Der so geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit den Wassersportvereinen und der Potsdam Marketing und Servicegesellschaft GmbH folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den gravierenden Nachholbedarf in der öffentlichen Zugänglichkeit der Potsdamer Ufer für den Ein- und Ausstieg von nichtmotorisierten Wasserwanderern (Kanuten, Paddler) sowie Windsurfern und Standup-Paddlern zügig abzubauen:

 

1. An den Potsdamer Ufern sollen in allen Stadtteilen mit Wasserzugang jederzeit öffentlich und frei zugängliche Ein- und Ausstiegsstellen für Paddler und Surfer ausgewiesen und im Rahmen des wassertouristischen Informationssystems „Gelbe Welle“ bekannt gemacht werden.

2. Die Landeshauptstadt Potsdam soll mit den sechs wassersporttreibenden Vereinen und den Bäderbetrieben Verhandlungen aufnehmen, um vertraglich zu sichern, dass auf städtischen Grundstücken jederzeit eine frei zugängliche Anlegestelle für den Ein- und Ausstieg von nichtmotorisierten Kanuten, Paddlern und Surfern vorhanden ist. Mit allen anderen wassersporttreibenden Vereinen strebt die Landeshauptstadt Potsdam auf dem Wege von Kooperationsvereinbarungen analoge Regelungen an.

Des Weiteren ist durch den Oberbürgermeister zu prüfen, ob

 

3. auf der Anlegestelle „Auf dem Kiewitt“ umgehend eine öffentlich und jederzeit frei zugängliche Ein- und Ausstiegsstelle eingerichtet und die Anlage innerhalb von zwei Jahren zu einem öffentlichen Wasserwanderrastplatz ausgebaut werden kann.

4. die in der „Tourismuskonzeption 2025“ vorgesehenen vier Wasserwanderrastplätze sowie weitere fünf Plätze bis Mitte 2019 identifiziert und bis spätestens 2022 eingerichtet werden können.

 

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