05.12.2018 - 6.32 Baufläche am Lustgarten: Raum für Musik und Bew...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt, dem Antrag mit folgender Ergänzung des Beschlusstextes zuzustimmen:

 

 

Die Prüfung ist einzuleiten, sobald eine konkrete Planung vorliegt.

 

Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft empfiehlt, dem Antrag mit der Ergänzung des Ausschusses für Bildung und Sport zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

Abstimmung:

Der Ergänzungsantrag des Ausschusses für Bildung und Sport wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Tomczak, Fraktion DIE aNDERE beantragt die Rücküberweisung in die Ausschüsse für Bildung und Sport sowie Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.

 

Abstimmung:

Die cküberweisung des Antrages in die Ausschüsse für Bildung und Sport sowie Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Im Anschluss wird der Antrag in der ursprünglichen Fassung zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen,

 

zu welchen Kosten und unter welchen Voraussetzungen auf der laut Neuordnungskonzept für das Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte vorgesehenen Baufläche im südlichen Lustgarten Räume für Bewegung und Musik geschaffen werden können.

 

Die Prüfung soll folgende Nutzungen oder Mischnutzungen umfassen:

 

 - Skaterhalle oder überdachte Skateanlage (v.a. Rampen u.ä. für Fun-/Tricksport),

 - Wände zum Klettern und Bouldern,

 - Probenräume für Musiker*innen (ohne Ausstattung).

 

Zu prüfen ist dabei auch

 

 - welche Nutzflächen bei welchen Geschossigkeiten und Bauhöhen ungefähr erreicht                

              werden können,

 - welche weiteren rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind und

 - inwiefern Mittel der Städtebauförderung einsetzbar wären.

 

Nicht zuletzt zugunsten neuer landschaftlicher Erlebnisse (durch Bahndamm versperrter Blick über die Havel) ist grundsätzlich von einer Begehbarkeit des Daches auszugehen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.