16.01.2018 - 3.4 Kunstrasenplatz Nowawiese
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 16.01.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Richter stellt die Simulation der Beleuchtung vor (Anlage 2). Er informiert darüber, dass es rechtlich problematisch sei die Beleuchtung in Größe und Anzahl zu erhöhen und verweist dazu auf eine Stellungnahme des Rechtsamtes in welcher der KIS darauf hingewiesen wird, dass er, wenn er wissentlich, dass die DIN-Norm nicht eingehalten wird, Vereine den Platz nutzen lässt, im Schadenfall haftet, wenn die mangelhafte Beleuchtung schadensursächlich war.
Der Sportplatz wäre erst mit einer Änderung der Beleuchtungsanlagen auf 12 Meter Höhe DIN-gerecht, allerdings darf der KIS die Beleuchtung nicht auf 12 Meter erhöhen.
Herr Böttcher wirft ein, dass dieser Platz dann umsonst gebaut wurde, denn der Fachbereich vergibt Spielzeiten von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr in welcher der Platz ohne Beleuchtung nicht bespielbar ist. Da der Platz dann nur tagsüber bespielbar ist, wäre nur eine Nutzung für den Schulsport denkbar, für den allerdings auf diesem Platz kein Bedarf besteht. Er bittet darum dem Antrag zuzustimmen, da somit trotzdem eine Verbesserung der aktuellen Situation erzeugt werden kann.
Herr Richter weist darauf hin, dass er sobald er eine Verbesserung der Beleuchtung des Platzes erzeugt, die jedoch trotzdem nicht DIN-gerecht sein wird, haftungsbedingt auch dazu verpflichtet ist zu kontrollieren ob der Platz nur dann genutzt wird, wenn er nach DIN-Vorschriften ausreichend beleuchtet ist. Er müsste Vereine, die diesen Platz ohne entsprechende Beleuchtung nutzen sanktionieren.
Herr Böttcher bittet den Fachbereich Ersatzflächen für die Sportvereine zur Verfügung zu stellen.
Herr Gessner erläutert den Rahmenvertrag zu den Nutzungszeiten. Es bestehe über den Rahmenvertrag hinaus eine Platzordnung des Eigentümers, in welcher vermerkt ist, dass nach Einbruch der Dunkelheit die Benutzung des Platzes untersagt ist.
Es wird von Herrn Keller um Abstimmung zu diesem Antrag gebeten, da dem Ausschuss nun sämtliche Fakten vorliegen um abstimmen zu können und ein Votum für die SVV abzugeben.
Frau Beck bittet darum festzuhalten, dass es der Fraktion nicht um eine Mehrleistung gehe, sondern nur darum, dass, was im Bauantrag steht und genehmigt wurde auch hergestellt wird.
Die geänderte Fassung des Antrages wird zur Abstimmung gestellt.
Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die DS 17/SVV/0286 „Kunstrasenplatz Nowawiese“ in folgender Neufassung beschließen:
Betr.: Beleuchtung Nowawiese
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf dem städtischen Sportplatz Nowawiese für eine hinreichende Trainings-Beleuchtung zu sorgen.
Hinreichend meint in diesem Zusammenhang die Aufstockung der derzeit 6 um weitere 10 auf insgesamt 16 Strahler, die Verdopplung des Lichtstroms der Lampen von derzeit 22.000 lm auf mindestens 50.000 lm (400 W) sowie die Nutzung von Leuchtmitteln mit breitstreuender Lichtstärkeverteilung.
Die nutzenden Sportvereine sollen in die Umsetzung eingebunden werden, sodass vorhandenes Know-How zielführend genutzt werden kann. Die Stadtverordneten und der Ausschuss für Bildung und Sport sind bis zum Februar 2018 über den Sachstand zu unterrichten.
Anlagen zur Vorlage
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