22.02.2018 - 4 Umsetzung Aktionsplan kinder- und jugendfreundl...

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Frau Ukrow verweist eingangs auf die UN-Kinderrechtskonvention, die es bereits seit 25 Jahren gibt. Zentrale Bedeutung hat hier der Vorrang des Kindeswohls. Das bedeutet aber nicht, dass Entscheidungen für andere Gruppen nachrangig sind. Wichtig ist aber zu beachten, dass Kinder nicht für sich entscheiden können. Als Beispiel für eine gute Beteiligung von Kindern und Jugendlichen benennt sie die Beteiligung bei der Gestaltung von Spielplätzen.

 

Sie weist darauf hin, dass der Aktionsplan 16 Leitziele mit 30 Handlungszielen enthält. Darunter sind insgesamt 58 Maßnahmen formuliert.

 

Am 19.10.2017 erfolgte die Siegelübergabe. Im März 2018 sollen die ersten Umsetzungen abgerechnet werden. Die Koordinierungs-Stelle für Kinder- und Jugendinteressen wurde ausgeschrieben und kann nun besetzt werden. Sie stellt anhand einer Präsentation beispielhaft 3 Aktionsziele mit Relevanz für Schule vor. Dabei handelt es sich um die Eröffnung der Möglichkeit, Schulhöfe und spielplätze außerhalb der Schul- und Hortzeiten nutzen zu können, die Feriennutzung der Schulturnhallen könnte erweitert werden und bei zukünftigen Schulbauten für weiterführende Schulen soll geprüft werden, ob Räume für die Kinder- und Jugendfreizeitgestaltung integriert werden können.

 

Herr Tölke berichtet, dass er zu diesen Themen Schulleiterberatungen teilgenommen hat. Hier gab es unterschiedliche Meinungen. Die Grundschulen waren hier besonders offen.

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