20.03.2018 - 5 Sonstiges
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 20.03.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Viehrig informiert darüber, dass es zukünftig keine bzw. nur eine eingeschränkte separate Einladung zur Ausschusssitzung durch die Ausschussbetreuerin geben wird, in welcher zusätzliche Informationen zum Tagungsort der Sitzung enthalten sein werden.
Herr Sima fragt nach, ob der KIS ein Regelwerk/Ablaufvorgabe zu gefährlichen Wartungsarbeiten im Außenbereich vor und an Schulgebäuden hat. Grund der Frage sei ein schweres Vorkommnis am Humboldt-Gymnasium in der 8./9. KW mit erheblichem Sachschaden während der Unterrichtszeit. Ein Teil eines Baumes sei in einen Klassenraum gestürzt in welchem zu dieser Zeit glücklicherweise keine Schüler zugegen waren.
Herr Richter führt dazu aus, dass dies im Rahmen von Baumpflegemaßnahmen geschehen sei, die Firma hier aber grob fahrlässig gehandelt habe und den Rahmenvertrag mit dem Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen, in welchem verankert ist, welche Sicherungsvorkehrungen zu treffen sind, nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe. Dies befände sich derzeit mit der ausführenden Firma in Klärung. Generell kann der KIS nicht jede Arbeit der einzelnen Fachunternehmen im Nachgang kontrollieren. Der KIS kann lediglich entsprechende Verträge ausarbeiten und Fehlverhalten der Firmen auswerten und sanktionieren. Laut Rahmenvertrag sollten Baumpflegemaßnahmen erst nach dem Unterricht stattfinden.
Weiterhin fragt Herr Sima nach, wie das Ordnungsamt den Leinenzwang an sensiblen Standorten durchsetzt bzw. diesen kontrolliert.
Im Bereich des Bertha-von-Suttner-Gymnasium/Goethe-Schule sei laut Verordnung absoluter Leinenzwang. Wiederholt sei in unmittelbarer Schulnähe ein großer freilaufender Hund (>30kg) mit Halter gesehen worden.
Frau Aubel gibt dazu die Stellungnahme des Ordnungsamtes wieder. Der genannte Bereich unterläge dem angeordneten Leinenzwang. Sofortige Mitteilungen über Fehlverhalten könne über die Einsatzzentrale des Ordnungsamtes erfolgen. Die Kontrolle dieser Verordnung erfolge durch das Ordnungsamt in zivil aber auch in Dienstkleidung. Festgestelle Verstöße werden an die Bußgeldstelle weitergeleitet und gehen dann in den ordnungsbehördlichen Vollzug.
Herr Wollenberg bittet Frau Aubel in der nächsten Sitzung zum Zuwachs in Krampnitz und den Auswirkungen auf die bisherigen Planungen der Schule Stellung zu nehmen.
Frau Lange thematisiert, dass die Schwimmhalle im Luftschiffhafen im Sommer geschlossen werde und das den Vereinen seitens der Stadt bis dato noch keine Angebote für Ausgleichszeiten angeboten worden sei. Den Vereinen sei noch nicht klar, wann und wo welche Hallenzeiten genutzt werden können.
Frau Aubel führt dazu aus, dass es eine Task-Force gäbe, die sich mit dieser Thematik beschäftige, in welcher größere Vereine, Vertreter vom Luftschiffhafen und auch Herr Gessner für die Verwaltung vertreten sei. Derzeit wird ausgelotet was im Sport- und Freizeitbad Blu und auch außerhalb der Stadt möglich sei. Die Verwaltung sei hier in einem sehr engen Dialog mit den Vereinen und informiere diese auch regelmäßig. Allerding sei auch klar, dass die Ausfallzeiten nicht 1:1 ersetzt werden können.
Frau Lange bittet darum, den Breitensport in die Vergaben der Zeiten mit einzubeziehen und einzuplanen und darüber in der nächsten Ausschusssitzung zu berichten.