18.09.2018 - 3.3 Pachtvertrag Sportplatz Nowawiese

Beschluss:
vertagt
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Herr Adler ist nun anwesend, somit sind nun 7 stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses anwesend.

 

Herr Wohlfahrt fasst den Inhalt des Antrages zusammen.

Durch den Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Verein SV Concordia Nowawes 06 e.V. sollen die Probleme hinsichtlich der eingeschränkten Nutzbarkeit durch die Beleuchtungssituation gelöst werden.

Der Verein soll rechtsverbindlich die Haftpflicht übernehmen um für eventuell eintretende Schäden, die aus der Platznutzung mit einer nicht DIN-gerechten Beleuchtung entstehen, einzutreten.

Er berichtet, dass in den bisherigen Debatten zum Thema die genannten Lösungsvorschläge seitens der Verwaltung nicht angenommen wurden und sich immer neue Probleme aufgetan hätten. Die vorliegende Infrastruktur müsse genutzt werden, man dürfe den Sportplatz nicht verkümmern lassen.

Über den Sachstand sollte die Stadtverordnetenversammlung bereits im September informiert werden, daher bittet er um schnellstmögliche Abstimmung zum Antrag.

 

Herr Viehrig verweist auf das Votum aus dem Werksausschuss KIS. Dieser lehnte die Drucksache am 13.09.2018 ab.

 

Frau Aubel geht auf die Äerungen von Herrn Wohlfahrt ein.

Die Darstellung, dass die Verwaltung kein Interesse am Erhalt der Sportfläche hätte, sei nicht im Ansatz zutreffend. Die Verwaltung hat sehr wohl ein hohes Interesse daran, die Nutzung auf dem Sportplatz zu ermöglichen. Prüfungen in Richtung der Beleuchtung und bezüglich des Rasenbelages wurden durchgeführt.

 

Herr Richter verweist auf die lange Historie zum Thema. In Auseinandersetzungen mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) wurde deutlich, dass es nicht möglich sei die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu umgehen.

Er verweist auf das Ergebnis der rechtlichen Prüfung. Dieser ist zu entnehmen, dass der Abschluss eines Pachtvertrages nicht hilfreich sei, da der Haftungsausschluss für den KIS nicht gewährleistet wäre. Herr Richter betont, dass er nicht in private Haftung gehen werde. Aus diesem Grund habe der Werksausschuss die Empfehlung zur Ablehnung des Antrages gegeben.

Herr Wollenberg bittet darum, dem Ausschuss die erwähnte juristische Stellungnahme zur Verfügung zu stellen und der Tagesordnungspunkt im Oktober erneut auf die Tagesordnung gesetzt wird.

 

Herr Wohlfahrt betont noch einmal, dass seitens der Verwaltung Lösungsvorschläge benötigt werden.

Es wurde viel Geld in den Platz investiert, trotzdem sei dieser nicht gut gestaltet.

In anderen Fällen sei die Haftungsfrage auch lösbar gewesen.

 

Herr Richter schlägt vor, dass Ergebnis der Prüfung, als Anlage ans Protokoll zu hängen. Hierzu müsse der KIS allerdings zunächst die Freigabe durch den Verfasser einholen.

Auf Anmerkung von Herr Wohlfahrt, dass der Platz keine Drainage habe, weist Herr Richter darauf hin, dass es eine Drainage gebe. Diese sei jedoch nicht DIN-gerecht.

 

Herr Dr. Henrich verweist auf einen Ministerbeschluss der damaligen Ministerin Dr. Kunst. Dieser enthalte auch schriftliche Anmerkungen der SPSG und sei weiterhin bindend.

 

Herr Böttcher verweist auf den Ursprungsantrag zur Beleuchtung. Hier sei seitens der Stadt immer die Nichtmöglichkeit dargestellt worden. Die Fraktion habe hier die Arbeit der Verwaltung übernommen und Lösungsvorschläge gegeben. Diese wurden meist mit der Begründung abgelehnt, dass sie rechtlich unzulässig seien.

 

Herr Sima bittet, den erwähnten Ministerbeschluss für die Ausschusssitzung im Oktober vorzulegen.

Dann müsse man klären welche Möglichkeiten für eine optimale Nutzbarkeit des Platzes es gebe und mit der SPSG ins Gespräch gehen.

 

Auf Nachfrage von Herr Viehrig, weshalb an den Wochenenden keine Nutzung für Wettkämpfe möglich sei, erläutert Herr Gessner, dass der Platz sehr wohl für  den Spielbetrieb tauglich sei. Die Sanitäranlagen im benachbarten Strandbad können von den Spielern mitgenutzt werden.

Die Denkmalschutzbehörde wurde aufgrund des Ministerbeschlusses am Prozess beteiligt. Der Ministerbeschluss sei Grundlager die Baugenehmigung gewesen. Beispielsweise wurde in diesem auch die Bebauung (Sportfunktionsgebäude) untersagt.

Um weitere Maßnahmen zu ermöglichen wäre ein neues Dissensverfahren erforderlich. Ein solches Verfahren sei allerdings langwierig.

 

Herr Böttcher merkt bezüglich der Mitnutzung der Sanitäranlagen des Strandbades an, dass die Mitarbeiter des Strandbades die Sportler zum Teil nicht hineinlassen. Zudem sei das Strandbad zu weit entfernt. Auch stünden weiterhin keine Räumlichkeiten, nur die Saniranlagen zur Verfügung.

Herr Gessner informiert, dass es eine schriftliche Vereinbarung mit dem Strandbad Babelsberg gebe, sodass der Zutritt für die Sportler gewährt werden müsse. Der Verein hätte sich seines Wissens nicht gemeldet und ein Problem artikuliert.

 

 

 

Herr Böttcher bittet, ihm diese Vereinbarung zur Verfügung zu stellen.

 

Die Anträge Pachtvertrag Sportplatz Nowawiese, DS

18/SVV/0348 und Kunstrasenplatz Nowawiese, DS 17/SVV/0286 werden bis zur Ausschusssitzung im Oktober zurückgestellt. In der Sitzung soll das Rechtsgutachten zur Haftungsfrage, sowie der Ministerbeschluss vorgelegt werden.

 

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