18.09.2018 - 3.5 Neufassung der Honorarordnung - Volkshochschule...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Spaan berichtet, dass sich der Kursleiterrat zwar freue, dass nun eine Erhöhung des Honorars geplant sei, jedoch bestehe weiterhin dringender Handlungsbedarf, da die niedrigen Honorare und die daraus resultierende niedrige Rente zu Altersarmut bei den Dozenten führen werde.

 

Herr Krems stellt sich als ehemaliger Mitarbeiter der Referent Senatsverwaltung Berlin zuständig für die Honorarordnung der VHS vor.

Er geht auf die Änderungsvorschläge des Kurleiterrates der Volkshochschule, zur vorliegenden Neufassung der Honorarordnung ein. (Anlage 2).

Er lobt das Vorhaben einer Anhebung des Honorars. Das Problem sehe er darin, dass für die Erfüllung gleicher Aufgaben unterschiedliche Honorare gezahlt werden. Auch ein Anpassungsturnus müsse festgelegt werden. Eine Überprüfung und Anpassung der Honorarordnung seitens der Stadt in regelmäßigen Abständen sei nötig, damit die Dozenten nicht selbst die Initiative ergreifen müssen.

Er geht auf das Ausfallrisiko ein. Hier wird seitens des Kursleiterrates gefordert, dass  das Honorar bei kurzfristigem Ausfall der Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe - bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn - bis zu 50 v. H. der vereinbarten Summe, bei rzeren Fristen 75% beträgt, wenn der Ausfall allein durch die VHS zu verantworten ist. Bisher gebe es keine Ausfallregelung, eine solche würde aber Rechtssicherheit schaffen.

In Berlin gebe es schon länger eine Regelung zur Rentenversicherungspflicht für hauptberufliche Dozenten. Freiberuflich Tätige Dozenten erhalten Zuschüsse.

Auch die Erstattung von Teilnahmebeiträgen für Fortbildungen müsse ermöglicht werden.

 

Frau Aubel erläutert, dass man nicht ohne weiteres auf alle geforderten Punkte eingehen könne. Hier seien gemeinsame Erörterungen notwendig.

Sie betont, dass man erst am Vortag der Sitzung die Änderungsvorschläge des Kursleiterrates erhalten habe und keine Rücksprachen mehr möglich gewesen seien.

Der Kursleiterrat sei von ca. 35 Personen, von insgesamt über 200 Dozierenden gewählt worden. Die ursprüngliche, vor dem Sommer eingebrachte Vorlage sei nach der Beratung im Finanzausschuss überarbeitet worden. Hieraus ergeben sich weitere Verbesserungen für die Dozierenden. Eine Synopse der Änderungen wurde beigefügt. Hier sei der Honorarrahmen angepasst worden. Im Zuge der Haushaltsaufstellung wurde für die VHS ein Anteil an Festanstellung  - für Dozenten der Grundbildung und Dozenten für Deutsch als Fremdsprache vorgeschlagen. Diesem Vorschlag sei keine der Fraktionen gefolgt. Demzufolge werden aktuell keine neuen Stellen in der VHS eingerichtet.

Bezüglich des Berliner-Modells informiert sie, dass der Prüfauftrag hierzu bisher noch ausstehe, eine Beantwortung erhalte man im Dezember.

Die Klärung, ob und wenn ja, wie man die  Regelungen rechtssicher gestalten könne werde voraussichtlich bis Dezember vorliegen.

Auch prüfe die Stadt, wie eine Unterstützung der Dozenten im Hinblick auf  Weiterbildungen ausgestaltet werden könne.

Sie weist darauf hin, dass Folge der geforderten Dynamisierung der VHS-Honorare entsprechend der Lohnentwicklung im Öffentlichen Dienst, aufgrund der Gleichberechtigung auch die Übernahme dieses Modelles für andere Einrichtung wäre, wie beispielweise die Musikschule Potsdam.

Sie betont, dass nur ca. 6 - 7 Personen ihren Lebensunterhalt mit der Tätigkeit an der VHS Potsdam finanzieren. Für die meisten Dozenten sei die Arbeit eine Nebentätigkeit.

Sie bietet an, die Thematik der Honorare regelhaft im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushaltes aufzurufen.

 

Frau Spaan erklärt, dass der Kursleiterrat gehofft hatte, eine Einladung seitens der Stadt zur Absprache des Vorentwurfes zu erhalten. Dies sei nicht geschehen. Der Kursleiterrat sei aber bereit eine Zusammenarbeit zu ermöglichen.

 

Frau Aubel informiert, dass den Kursleitern ein erster Entwurf zur Verfügung gestellt worden ist und man daraufhin keine Rückmeldung erhalten habe nur über die Presse.

 

Herr Wollenberg merkt an, dass man zwischen freiberuflich Tätigen und festangestellten Dozenten unterscheiden müsse.

 

Herr Wohlfahrt bringt den Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE mit folgendem Wortlaut ein:

 

Änderungs-/Ergänzungsvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge die Honorarordnung der Volkshochschule mit folgenden Änderungen beschließen:

 

§ 3 Unterrichtseinheit und Honorarhöhe

 

(1) Die nachfolgend genannten Honorarsätze beziehen sich auf Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 45 Minuten Dauer, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zeiteinheit vereinbart wird. Die Honorarhöhe richtet sich grundsätzlich nach dem Honorarrahmen gemäß Anlage 1 der Honorarordnung.

 

(2) Für die Leitung von Kursen wird in Abhängigkeit vom Bildungsinhalt, der Qualifikationen der Honorarkräfte und unter der Voraussetzung des Erreichens der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl grundsätzlich ein Standardhonorarrahmen in Höhe von 28,00 bis zu 35,00 35,00 bis zu 42,00 Euro pro UE angesetzt (Anlage 1). Sofern ein Kurs/eine Veranstaltung nicht die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl erreichen sollte, kann der Kurs/die Veranstaltung nach Abstimmung mit dem Leiter/der Leiterin der Volkshochschule durchgeführt werden. In diesem Fall gilt der Standardhonorarrahmen der Anlage 1 nicht. Das Honorar ist vielmehr individuell aus zu verhandeln.

 

Anlage 1

1. Einsteiger mit fachlicher Qualifikation, aber ohne pädagogische Erfahrung erhalten ein Honorar im unteren Bereich des Honorarrahmens in Höhe von 28,00 35,00 Euro pro Unterrichtseinheit (45 Minuten).

2. Honorarkräfte mit nachweisbarer Unterrichtserfahrung von mindestens 2 Jahren in der

Erwachsenenbildung können 30,00 37,00 Euro erhalten.

3. Honorarkräfte, die mindestens 3 Jahre lang in der Volkshochschule im Bildungsforum Potsdam unterrichtet haben, können 32,00 39,00 Euro pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) erhalten.

4. Honorarkräfte mit Nachweis eines abgeschlossenen Lehramtsstudiums oder einer pädagogischen Zusatzqualifikation im relevanten Programmbereich können den Höchstsatz von 35,00 42,00 Euro erhalten.

 

Er erklärt, dass andere Städte wie Berlin hier eine Vorbildfunktion haben. Die Fraktion DIE aNDERE unterstütze die Änderungen der Kursleiter.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wollenberg zur Staffelung erläutert Herr Dr. Xhyra, dass ein Mindestbetrag von 32 € Euro pro UEr alle tätigen Dozenten festgelegt ist. Für Dozenten die 35 € Euro pro UE erhalten ist eine spezifische Qualifikation erforderlich.

Er informiert, dass man mit 35 € Euro pro UE im Bundesvergleich deutlich über dem Durchschnitt liege. Auch das Berliner Modell sei ein Ausnahmefall.

Beispielsweise liege das Honorar in Frankfurt am Main bei 30 € pro UE.

 

Herr Wohlfahrt merkt an, dass man die Vor- und Nachbereitungszeit für die Dozenten mitbeachten müsse. Eine Bezahlung nach Unterrichtsstunde sei demnach nicht möglich. Man dürfe keine Vergleiche mit anderen Städten, in denen die Bezahlung geringer ist ziehen. Weiterhin sei die Prüfung des Berliner-Modells gewollt.

 

Frau Naundorf berichtet, dass die Tätigkeit als VHS-Dozent eher eine zusätzliche Arbeit, als Nebenjob sei und diese damit nicht Rentenpflichtig sei. Das Konzept der Volkshochschule vom Bundesgesetzgeber sehe dies auch nicht vor. Unter diesen Gesichtspunkten sei die Regelung in Potsdam bereits sehr gut.

 

Frau Aubel ergänzt, dass die Stadt für eine Staffelung sei und somit alle Beteiligten profitieren. Auch das Thema der Fortbildungen werde man weiterhin auf der Agenda haben.

 

Herr Adler fragt, ob die Fraktion DIE aNDEREr die Erhöhung in ihrem Änderungsantrag eine Deckungsquelle im Haushalt angeben könne.

Herr Böttcher erklärt, dass dies nicht der Fall sei, aber auch dem städtischen Antrag diese Deckungsquelle fehle und diese sowieso gefunden werden müsse.

Frau Aubel verweist auf die in der Vorlage genannten finanziellen Auswirkungen.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE wird mit folgendem Abstimmungsergebnis abgelehnt:

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

6

Stimmenthaltung:

0

 

 

Die Vorlage wird in der geänderten Fassung der Verwaltung vom 23.08.2018 (nach Behandlung im FA am 20.06.2018) zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Neufassung der Honorarordnung - Volkshochschule Potsdam (VHS) (neue Fassung vom. 23.08.2018)

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage