20.11.2018 - 3.12 Baufläche am Lustgarten: Raum für Musik und Bew...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.12
- Zusätze:
- Einreicher: Fraktion DIE aNDERE B/Sp., K/W, SBV (ff)
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 20.11.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Wohlfahrt bringt den Antrag ein. In den letzten Jahren wurden bereits Ersatzflächen für Skateranlagen, Musikproberäume und Kletterwände gesucht. Anliegen des Antrages sei eine Prüfung, ob diese auf der benannten Fläche am Lustgarten im Zuge des angedachten Neuordnungskonzepts umgesetzt werden können. Die Fläche eignet sich besonders wegen ihrer günstigen Anbindung an den ÖPNV und den bereits dort verorteten Freizeitangeboten.
Herr Lehmann informiert, dass seitens der Verwaltung empfohlen wird, den Antrag abzulehnen, da eine Laufzeitverlängerung geplant sei. Des Weiteren sei laut Abstimmung mit dem Bauministerium momentan keine Bereitstellung weiterer Mittel, als die für die geplanten Bebauungen eingeplanten, möglich.
Die Kapazitäten seitens der Verwaltung seien außerdem beschränkt. Die geplanten Entwicklungen bezüglich des Rechenzentrums und der Plantage seien zeitlich bereits ausfüllend. Daher werde zurzeit keine Priorität zur Prüfung dieser Anlagen gesehen.
Herr Kolesnyk fragt, welche Nutzung derzeit auf der Fläche stattfindet.
Herr Lehmann informiert, dass es sich derzeit um Parkflächen handelt.
Frau Naundorf weist darauf hin, dass es für diesen Antrag noch zu früh sei. Zunächst müssen die bisher vorgesehenen Planungen für den Standort abgeschlossen werden.
Herr Wohlfahrt hält die Prioritätensetzung für falsch. Man dürfe eine Prüfung nicht von vornherein aufgrund der noch fehlenden Klärung zur Finanzierung ausschließen. Sehr viele Nutzer hätten an diesen Anlagen großes Interesse. Über die Finanzierung könne man miteinander in die Diskussion gehen.
Herr Kolesnyk merkt an, dass auf der Fläche bereits ein zentrales Angebot bestehe. Auch das Sportforum am Schlaatz und der Lindenpark bieten in diesen Bereichen bereits neue Möglichkeiten. Sollte künftig trotzdem ein Mehrbedarf ersichtlich werden, könne man die Prüfung immer noch durchführen.
Herr Wollenberg weist darauf hin, dass kurzfristig keine Lösung möglich sei. Die Idee ist aber grundsätzlich gut. Durch den Beschluss gerät der Prüfauftrag nicht in Vergessenheit.
Frau Wieczorek stimmt dem zu und betont, dass es wichtig sei, Plätze zur sinnvollen Beschäftigung für Jugendliche zu schaffen.
Da bisher keine städtebaulichen Mittel zur Verfügung stehen, schlägt Herr Wollenberg vor, den Antrag um folgenden Satz zu ergänzen:
„Die Prüfung ist einzuleiten, sobald eine konkrete Planung vorliegt.“
Herr Wohlfahrt bittet, in Zusammenarbeit mit den Interessenten, ein Ergebnis bis zum Frühjahr 2019 zu erarbeiten.
Der Änderungsantrag von Herrn Wollenberg wird zur Abstimmung gestellt:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: | 5 |
Ablehnung: | 1 |
Stimmenthaltung: | 1 |
Der so geänderte Gesamtantrag wird zur Abstimmung gestellt:
Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen,
zu welchen Kosten und unter welchen Voraussetzungen auf der laut Neuordnungskonzept für das Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte vorgesehenen Baufläche im südlichen Lustgarten Räume für Bewegung und Musik geschaffen werden können.
Die Prüfung soll folgende Nutzungen oder Mischnutzungen umfassen:
- Skaterhalle oder überdachte Skateanlage (v.a. Rampen u.ä. für Fun-/Tricksport),
- Wände zum Klettern und Bouldern,
- Probenräume für Musiker*innen (ohne Ausstattung).
Zu prüfen ist dabei auch
- welche Nutzflächen bei welchen Geschossigkeiten und Bauhöhen ungefähr erreicht
werden können,
- welche weiteren rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind und
- inwiefern Mittel der Städtebauförderung einsetzbar wären.
Nicht zuletzt zugunsten neuer landschaftlicher Erlebnisse (durch Bahndamm versperrter Blick über die Havel) ist grundsätzlich von einer Begehbarkeit des Daches auszugehen.
Die Prüfung ist einzuleiten, sobald eine konkrete Planung vorliegt.