11.12.2018 - 3.6 Mehr Bäume für Schulen und Kita...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Viehrig erinnert, dass der Ausschuss für Bildung und Sport die Vorlage bereits in seiner Sitzung am 19.06.2018 behandelt und mit „durch verwaltungshandeln erledigt votiert habe. Die Ausschüsse für Klima, Ordnung und Umweltschutz sowie Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr haben die Drucksache erneut behandelt und in geänderter Fassung beschlossen.

Er stellt das Votum des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr vor:

 

Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der

Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu veranlassen dafür Sorge zu tragen,

dass die bei öffentlichen Baumaßnahmen angeordneten Ersatzpflanzungen von

umen vorrangig auf dem Gelände von Kitas, Schulen oder Sportanlagen

erfolgen, sofern es auf den betroffenen Grundstücken nicht möglich ist.

 

Hierfür sind in erster Linie phänologische Zeigerpflanzen zu verwenden.

 

Bei der Neu- oder Umgestaltung von Schulhöfen, Kitagärten oder Sportanlagen

ist explizit dafür zu sorgen, dass Baumpflanzungen erfolgen bzw. vorhandene

ume nach Möglichkeit erhalten bleiben.

Zusätzlich ist das Baumkonto der Stadt heranzuziehen, um weitere

unerfüllte Ausgleichsauflagen aufzunehmen.

 

Herr Richter erläutert, dass die phänologischen Zeigerpflanzen die Jahreszeiten aufgrund ihrer Reaktionen (Blühbeginn, Blattentfaltung u.ä.) anzeigen. Der phänologische Kalender unterscheidet hierbei zwischen 10 Jahreszeiten.

Er weist darauf hin, dass es sich bei den Pflanzen zum Großteil um giftige Pflanzen handelt, die zum Teil allergische Reaktionen hervorrufen (beispielsweise Schneeglöckchen).

Er bittet, das bisherige Verfahren zur Ersatzpflanzung auf Kita- und Schulgrundstücken beizubehalten. Gegebenenfalls könnten die jeweils betroffenen Schulen in den Prozess eingebunden werden.

 

Frau Naundorf weist darauf hin, dass diese Einschränkung auf phänologische Pflanzen nicht zwingend notwendig sei. Wichtig sei, dass entsprechende Nachpflanzungen immer erfolgen. r künftige Bepflanzungsmaßnahmen könne gegebenenfalls darauf geachtet werden, mehr Zeigerpflanzen zu verwenden.

 

Herr Wollenberg bittet darum, die Planung zur Ersatzbepflanzung gemeinsam mit den jeweiligen Einrichtungen zu besprechen. Er weist auch darauf hin, dass ein Gleich zu Gleich Ersatz wichtig sei (bei Baumfällungen sollten neue Bäume gepflanzt werden usw.).

 

Herr Sima bittet Ersatzpflanzungen auf Sportflächen zu vermeiden, wenn dadurch die Sportplätze beschädigt werden können. Beispielsweise durch Wurzelwachstum unter den Sportanlagen.

 

Herr Richter erläutert, dass Ersatzpflanzungen auf eigenen Grundstücken durchzuführen sind, vorzugsweise auf Kita- und Schulgrundstücken.

 

Er verweist auf aktuelle Projekte, wie die Umgestaltung des Schulhofes der Friedrich-Wilhelm von Steuben Gesamtschule oder der Grundschule im Bornstedter Feld. Hierbei sei die Bepflanzung ein Thema.

Man handle dabei im Interesse der Nutzer. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich auf ihrem Schulhof wohlfühlen.

 

Die geänderte Fassung des Antrages aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu veranlassen dafür Sorge zu tragen, dass die bei öffentlichen Baumaßnahmen angeordneten Ersatzpflanzungen von Bäumen vorrangig auf dem Gelände von Kitas, Schulen oder Sportanlagen erfolgen, sofern es auf den betroffenen Grundstücken nicht möglich ist.

 

Hierfür sind in erster Linie phänologische Zeigerpflanzen zu verwenden.

 

Bei der Neu- oder Umgestaltung von Schulhöfen, Kitagärten oder Sportanlagen ist explizit dafür zu sorgen, dass Baumpflanzungen erfolgen bzw. vorhandene Bäume nach Möglichkeit erhalten bleiben.

Zusätzlich ist das Baumkonto der Stadt heranzuziehen, um weitere unerfüllte Ausgleichsauflagen aufzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

1

 

 

Der Antrag wird vom Ausschuss für Bildung und Sport abgelehnt.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=9723&TOLFDNR=122064&selfaction=print