17.01.2018 - 3.5 Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschäd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Feuerwehr
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 17.01.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Feuerwehr
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt Herrn Hülsebeck, Fachbereich 37 - Feuerwehr, das Wort. Herr Hülsebeck bezieht sich in seinen Ausführungen auf den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Aus Sicht des Fachbereiches ist die geforderte geänderte Pauschale von 100 Euro ein angemessener Aufwand für die ehrenamtlichen Kameraden. Dieser erhöhte Aufwand würde einen Mehrbedarf von 22.500 Euro zu den geplanten 40 Euro pro Kamerad bedeuten. Bis zum Hauptausschuss legt die Verwaltung eine veränderte Fassung der Satzung vor. Herr Exner ergänzt, dass der benötigte Mehraufwand von der Verwaltung bereitgestellt werde. Herr Heuer dankt Herrn Hülsebeck und Herrn Exner.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses stellt den vorliegenden Änderungsantrag zur Drucksache 17/SVV/0806 der Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung:
„Der § 2 der Satzung wird wie folgt geändert:
Jedes am Einsatz- und Übungsdienstteilnehmende (aktive) und ordentlich gemeldete Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr erhält pro Jahr eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 EUR für Zeitverlust und mit der ehrenamtlichen Tätigkeit zusammenhängenden Aufwendungen.“
Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE
Zustimmung: | 7 |
Ablehnung: | 0 |
Stimmenthaltung: | 0 |
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Annahme des Änderungsantrages der Fraktion Die Linke zur DS 17/SVV/0806.
Die Gesamtsdrucksache DS 17/SVV/0806 wird nicht abgestimmt.
Anlagen zur Vorlage
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