17.01.2018 - 3.23 Bürgerhaushalt Potsdam 2018/19 "TOP 20 - Liste ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt, begrüßt Frau Andres und übergibt ihr das Wort. Frau Andres stellt den Vorschlag des Bürgerhaushaltes Nummer 15 vor. Sie führt aus, dass es vor allem darum geht ein Dauerangebot für die Kinder zu schaffen und damit eine Sicherheit für die Kinder zu erhalten.

 

Herr Heuer dankt Frau Andres und übergibt Herrn Jekel, Fachbereich 38, das Wort.

 

Herr Jekel berichtet, dass der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion die Annahme des Vorschlages einstimmig empfohlen hat. Die Verwaltung hat Geld in den Haushalt eingestellt. So kann bis zum Schuljahresende 2018/2019 eine Sicherheit erreicht werden. Die Verwaltung empfiehlt eine Befürwortung des Antrages. Herr Heuer fragt nach ob und wie viel Geld eingestellt wurde. Herr Jekel beantwortet, dass die Verwaltung 200.000 Euro eingestellt hat.

 

Herr Heinzel begrüßt die erfolgte Einstellung des Geldes in die Haushaltsplanung, jedoch sollte auch für die Folgejahre eine Fortführung angestrebt werden. Frau Andres verweist auch auf das Recht auf Betreuung. Frau Müller verweist auf die bereits erfolgten Beschlüsse der Ausschüsse. Herr Jekel führt zudem aus, da es sich um eine freiwillige Aufgabe der Stadt handelt und entsprechend eine Ausschreibung und ein Vergabeverfahren berücksichtigt werden muss. Herr Baron von Sacken gen. Osten merkt an, dass die Verwaltung für das Projekt Mittel in den Haushalt eingestellt hat und bittet um Abstimmung. Herr Heuer schließt die Diskussion und stellt die Vorlage zur Abstimmung.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die finanziellen Mittel für die Weiterführung und den Ausbau des Pilotprojekts der Schulanschlussbetreuung für Jugendliche mit Behinderung im Oberlinhaus sind durch die Landeshauptstadt Potsdam bereitzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die DS

17/SVV/0836 zu beschließen.