23.05.2018 - 4.11 Verlängerung der Nutzungszeiten von Einrichtung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt Herr Schubert das Wort. Herr Schubert bringt die Vorlage ein und erläutert das beabsichtigte Vorgehen.

 

Herr Schüler fragt nach der Begründung, warum es zu dem Antrag ein Beschluss bedarf. Er sieht inhaltlich keine neuen Erkenntnisse, die ein solches Vorgehen begründen würden. Herr Schubert erwidert, dass er die Stadtverordnetenversammlung in dem Prozess mitnehmen möchte und deshalb die grundsätzliche Bedeutung sieht einen Beschluss herbeizuführen.

 

Herr  Baron v. d. Osten gen. Sacken unterstützt das Vorgehen ein Einvernehmen herzustellen. Herr Dr. Wegewitz schlägt vor die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen und das weitere Vorgehen zu unterstützen.

 

Herr Kaminski führt aus, dass die Institutionen berücksichtigt werden sollten. Es handelt sich um KITA Vereine die ehrenamtlich geführt werden. Hier sollte ein Einvernehmen herstellbar sein. Herr Schubert entgegnet, dass es vor allem um die größeren Träger geht und weniger um die elterngeführten Vereine. Um die benötigte Platzkapazität anbieten zu können, ist man auf die großen Träger angewiesen. Das Gesamtprozedere ist ein langer Prozess, wobei die vorliegende Drucksache als ein Zwischenschritt anzusehen ist.

 

Herr Heuer stellt den Antrag zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den betroffenen Trägern von Kindertagesstätten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls Vereinbarungen auszuhandeln, welche die künftige langfristige Nutzung der mit kommunalen Mitteln (re)finanzierten Einrichtungen absichern.

 

  1. Die wesentlichen Inhalte dieser Vereinbarungen sollen sein:

a)      Der Träger der Kindertagesstätte verpflichtet sich, der Landeshauptstadt Potsdam das Grundstück und Gebäude für einen Zeitraum von insgesamt 50 Jahren (verlängerte Nutzungszeit) als Kita bzw. für andere soziale Zwecke zur Verfügung zu stellen.

b)      Die Vereinbarung zur Finanzierung über den gesamten Nutzungszeitraum von 50 Jahren soll so ausgestaltet werden, dass unter Berücksichtigung bereits gezahlter Zuschüsse und ggfs. vorzunehmender Abzinsungen die Finanzierungshöhe über das zur Bewirtschaftung und Erhaltung der Einrichtungen erforderliche Maß nicht hinausgeht.

c)      Die verlängerte Nutzungszeit soll in den Grundbüchern der Träger mittels Eintragung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten, Sicherungsgrundschulden und Auflassungsvormerkungen (z.B. zur Absicherung von  Ankaufsrechten) für die Landeshauptstadt Potsdam insolvenzsicher (erstrangig oder zumindest im Rang vor den anderen Finanzierungsgrundpfandrechten, soweit vorhanden) abgesichert werden.

d)      Die Vereinbarungen sind unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zu verhandeln (Finanzierungsvereinbarungen, Erbbaurechte etc.).

 

  1. Die jeweiligen Vereinbarungen werden der Stadtverordnetenversammlung vor ihrem Abschluss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

3

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=9738&TOLFDNR=118108&selfaction=print