20.06.2018 - 4.8 Satzung für die Inanspruchnahme von Tagespflege...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Zusätze:
- Einreicher: Oberbürgermeister, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie JHA (ff)
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 20.06.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt Herrn Schubert das Wort. Herr Schubert erläutert die Vorlage mit Hilfe einer Präsentation. Er verweist auf die Best Practise Beispiele aus Brandenburg (Havel) und Frankfurt (Oder). In den Unterlagen findet sich eine umfangreiche Begründung für das vorliegende Vorgehen und Herr Schubert geht insbesondere auf die geregelten Einkommensgrenzen ein. Bei einem erfolgten Beschluss wird mit jedem Träger versucht ein Einvernehmen schriftlich herzustellen. Einzelne Abweichungen aus der Trägerlandschaft sind durchaus möglich, müssen aber von allen Seiten respektiert werden.
Herr Finken sieht keine umfangreiche Erklärung in den Unterlagen. Beispielsweise liegt die Tabelle Schönefeld nicht vergleichbar für Potsdam vor. Weiterhin sieht er nicht alle Bestandteile in der bisherigen politischen Diskussion gewürdigt, dieses wird aber als notwendig betrachtet. Der Fraktion CDU/ANW fehlt eine Berechnung von Alternativen, sieht aber auch die Schwierigkeit im jetzigen Verfahren dies zu erbringen. Weiterhin wird eine Kalkulation mit echten Zahlen vermisst, die relevanten Stellschrauben sind somit nicht absehbar. Für eine Entscheidung der Fraktion in der kommenden Stadtverordnetenversammlung wird ein Vorschlag zur Kalkulation erbeten.
Herr Schüler sieht die Begründung ebenfalls als unzureichend an. Die Zahlen sind ihm nicht plausibel und somit schwer zu akzeptieren, dass unterschiedliche Höhen in den verschiedenen Einrichtungen verlangt werden. Diese Streuung muss erklärt werden können.
Herr Dr. Wegewitz bittet um Klarstellung der Lesart zur Beitragshöhe bei mehreren Kindern.
Herr Bittcher stellt den Höchstsatz von 92.000 EURO noch einmal zur Diskussion, da er die Höhe nicht plausibel findet. Eine weitere Steigerung der Höchsteinkommen sollte zugelassen werden.
Herr Schubert erwidert, dass er eine Änderung der Formulierung zum Höchstsatz nicht dem Ansinnen gerecht werden würde. Weiterhin verweist er auf eine dann wieder unklare und vom Gesetz abweichende Regelung. Die Formulierung zur Geschwisterkindregelung wird rechtlich noch einmal überprüft. Weiterhin führt er aus, dass die Zahlen nicht einrichtungsscharf gegeben werden können, deswegen wurde die vorliegende Rechnung aufgezeigt.
Herr Schüler findet die Rechnung nachvollziehbar, jedoch nicht die Basiszahlen und die Betriebskosten.
Herr Hohloch fragt nach, ob der Frankfurter Weg für einen längeren Zeitraum machbar wäre.
Herr Schubert erklärt, dass die Spreizung der Zahlen auch an den unterschiedlichen Gebäudekosten hänge. Der unterschiedliche Sanierungsstand kann hierbei einen Unterschied ausmachen. Demzufolge gibt der Preis keine Aussage über das tatsächliche pädagogische Angebot bzw. über deren Kosten.
Herr Heuer kommt auf die Präsentationsfolie mit den Säulen zurück und hinterfragt die Kostenaufteilung der einzelnen Säulen und deren Auswirkungen. Er gibt zu bedenken, dass auch die Leistungsfähigkeit der Kommune beachtet werden muss.
Herr Exner führt dazu die Zahlen aus 2015 aus, 19 % = 16,7 Millionen EURO wurden durch die Eltern abgegolten, 57 % = 50 Millionen durch die Kommune und 24 % = 21,4 Millionen EURO durch das Land Brandenburg. Über die weiteren Jahre ist sicherlich von einer weiteren Steigerung aus zugehen.
Herr Schubert führt aus, dass das Landesgesetz es schwierig macht für die Kommunen, dennoch muss er sich an die gesetzlichen Regelungen halten.
Herr Heuer bringt den Gedanken der Prüfung einer Normenkontrollklage ein. Dieses könnte zusammen mit dem Städte- und Gemeindebund erfolgen.
Herr Schubert verweist darauf, dass keine Satzung vorliegt, sondern eine Orientierungshilfe. Kitarecht bricht nicht Bundesrecht. Sein Vorschlag ist weiterhin die Vorlage so anzunehmen. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Träger ob sie die Regelungen so annehmen oder nicht. Der Sprecherrat der Träger hat erklärt diesen Weg mitzugehen. Gerade die kleinen Träger haben ein Interesse daran eine Orientierung zu bekommen. Eine 100% Sicherheit kann nicht gegeben werden. Bis 01.08. von 120 Einrichtungen die Elternbeitragsordnungen zu prüfen ist nicht leistbar, ein zu großer Verwaltungsaufwand. In den nächsten Jahren wird sich die Kostenstruktur weiter ändern.
Herr Heuer stellt den Vorschlag den Beschluss zu erweitern um folgenden Punkt zur Abstimmung:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund die Zweckmäßigkeit der Erhebung einer Normenkontrollklage gegen das Land Brandenburg in Bezug auf das Konnexitätsgebot infolge der Novellierung des Kitaggesetzes zu prüfen. Über das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2018 zu berichten.“ Der Änderungsantrag wird mehrheitlich angenommen (4/0/1).
Vorbehaltlich der Konkretisierung zur Geschwisterkindregelung und ein Nachprüfen der Kalkulation stellt Herr Heuer den Antrag inklusive der vorher abgestimmten Änderung zur Abstimmung. Es erfolgt eine mehrheitliche Zustimmung.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Vorlage in geänderter Fassung, vorbehaltlich einer Klarstellung der Kostensätze für Geschwisterkinder und vorbehaltlich einer transparenten Kalkulationsvorlage nach § 16 Abs. 2 und 3 KitaG, zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Satzung für die Inanspruchnahme von Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam (Tagespflege-Satzung) vom 01.08.2018 (Anlage 1)
- Empfehlungen für eine Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagestätten in der Landeshauptstadt Potsdam vom 01.08.2018 (Anlage 2)
- Folgende Grundsätze finden Anwendung:
a) Grundlage für die Ermittlung der Platzkosten sind die bestandskräftigen Bescheide über die Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kindertagesstätten für das Jahr 2010 mit einer zusätzlichen Preisindizierung für 7 Jahre und alle Kindertagestätten mit einem Errichtungsjahr von 2010 - 2017, die bereits über bestandskräftige Bescheide verfügen.(Anlage 3)
b) Festsetzung der Beitragsfreigrenze bis 22.000,99 EUR
c) Festsetzung der Beitragsdeckelung ab 92.001,00 EUR
d) Festsetzung des Mindestkostenbeitrags in Höhe der doppelten häuslichen Ersparnis – 28 EUR für Kinder bis zum Schuleintritt und 16 EUR für Kinder im Grundschulalter (Hort)
e) linearer Verlauf der Beitragsstaffel
f) drei Betreuungsstufen (Mindestbetreuungsstufe bis 6 h, längere Betreuungszeit von 6 - 8 h, lange Betreuungszeit 8 - 10h)
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Beginn des Kitajahres 2019 auf der Basis von vollständigen Betriebskostenabrechnungen, die nicht älter als 2 Jahre sind, eine neue Beitragstabelle vorzulegen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine neue Datenbasis zur Verteilung der Elterneinkommen unter Mitwirkung der Träger der Einrichtungen erheben zu lassen und dabei insbesondere die Verteilung zwischen den drei Betreuungszeiten zu erfassen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund die Zweckmäßigkeit der Erhebung einer Normenkontrollklage gegen das Land Brandenburg in Bezug auf das Konnexitätsgebot infolge der Novellierung des Kitaggesetzes zu prüfen. Über das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2018 zu berichten.
Anlagen zur Vorlage
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