26.09.2018 - 4.10 Eintritt in den BUGA-Volkspark

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Heuer ruft den Tagesordnungspunkt auf. Es gibt keine Nachfragen, daher wird die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis genommen.

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Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Prüfauftrag über die finanziellen Auswirkungen beim Wegfall der Eintrittspflicht für 7-18 Jährige.

 

Mit der Behandlung der Drucksache 17/SVV/778 „Eintritt in den BUGA-Volkspark“ wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, welche finanziellen Folgen ein freier Parkeintritt für Personen bis einschließlich 18. Lebensjahr hat.

 

Derzeit gelten folgende Tarife:

 

Tageskarten

Sommertarif vom 1. März bis 30. November
normal: 1,50 Euro
ermäßigt: 50 Cent
(Kinder 7 - 16 Jahre, Schüler, Studenten, Auszubildende, Teilnehmer im Bundesfreiwilligendienst oder in anderen Freiwilligendiensten (FÖJ, FSJ), Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Menschen mit Behinderung (GdB: 80)

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres haben freien Eintritt.

Wintertarif vom 1. Dezember bis 28. Februar
generell: 50 Cent

 

Gruppentarif

Schulklassen und Hortgruppen (inkl. 2 Betreuer pro Gruppe): 12 Euro
Bei Sonderveranstaltungen gelten ggf. veränderte Eintrittstarife und keine Gruppentarife.
 

Jahreskarten

normal:                           19 Euro
ermäßigt:                        13 Euro
Große Familienkarte:  40 Euro
Kleine Familienkarte:     28 Euro 
 

 

r Jahreskartenbesitzer gibt es beim Besuch des Internationalen Drachenfestes und des Herbstfestes 50% Rabatt auf den Eintrittspreis. Die Jahreskarten gelten nicht für kostenpflichtige Sonderveranstaltungen. Mit dem Kartenerwerb wird ebenfalls ein 15 %iger Rabatt beim Besuch der Biosphäre gewährt.

 

Der Einnahmeausfall beträgt nach differenzierter Schätzung ca. 35.000 Euro (netto) von etwa 160.000 Euro (netto) Eintrittsgeld. Der Verlust beträge somit etwa 21,9%.

 

Da beim Verkauf der ermäßigten Jahreskarten keine Geburtsdaten erhoben werden und auch beim Tageskarten-Ermäßigungstarif keine Differenzierung in Kinder/Jugendliche und sonstige Käufer möglich ist, wurden der Ermittlung prozentual plausible Ansätze in Kenntnis der Besucherzusammensetzung zugrunde gelegt.

 

 

Sollte der freie Parkeintritt beschlossen werden, wäre zur reibungsarmen Rückabwicklung von Jahreskartenkäufen (gleitende Jahreskarten mit 12 monatiger Gültigkeit ab Kaufdatum) zu gewährleisten. Eine Umstellung sollte dann vorzugsweise zum 01.01.2019 erfolgen.

 

Neben den finanziell zu kompensierenden jährlichen Einnahmeausfällen fallen folgende Einmalkosten in Höhe von ca. 20.000,- € netto für die Umstellung des Tarifsystems an, die im Wirtschaftsplan 2018 bisher nicht berücksichtigt sind:

Umprogrammierung Ticketautomaten:   4.000,- € netto

Neubeschilderung Tarifstruktur:    8.000,- € netto

Rückerstattung von Jahreskarten nach Abschaffung der Eintrittspflicht, in Abhängigkeit des Umstellungstermins geschätzt:                                           8.000,- € netto.

 

Eine Beschlussvorlage zur Gewährung des freien Parkeintritts ab 01.01.2019 für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wird für die Stadtverordnetenversammlung im September 2018 vorbereitet.

 

Steuerliche Auswirkungen

 

Die steuerlichen Auswirkungen wurden in Zusammenarbeit mit der Wibera Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Im Ergebnis ist festzustellen, dass durch den teilweisen Verzicht auf die Eintrittserhebung grundsätzlich der Betrieb gewerblicher Art (BgA) Volkspark bestehen bleiben würde. Aus der Befreiung vom Parkeintritt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ergeben sich keine steuerlichen Mehrbelastungen.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=9740&TOLFDNR=120164&selfaction=print