26.09.2018 - 4.8 Verbuchung Einnahmeverluste Rechenzentrum beim ...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt Herrn Tomczak das Wort. Er bringt den Antrag ein und führt aus, dass Herr Kümmel bereits auf die Schwierigkeit im Antragstext hingewiesen hat. Herr Krampitz erläutert, dass es sich hierbei wieder um Treuhandmittel handelt. Der Sanierungsträger arbeitet nicht mit dem Budget der Pro Potsdam.

 

Herr Schüler fügt an, dass hier ein Vertrag mit dem Sanierungsträger SPI vorliegt und es somit auch der Verlust des SPI ist. Die Sinnhaftigkeit des Antrages erschließt sich ihm nicht.

 

Herr Heuer stellt den Antrag zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Vorlage abzulehnen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung der Sanierungsträger GmbH bzw. der ProPotsdam GmbH angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass die durch die ProPotsdam-Tochterunternehmen GEWOBA und Sanierungsträger Potsdam der Stiftung SPI für das Kunst- und Kreativhaus Rechenzentrum in Rechnung gestellten Betriebskosten für die Vergangenheit anteilig (i.H.v. 140.000 €) durch den Sanierungsträger übernommen und als Einnahmeverlust verbucht werden.

 

Die Höhe des Betrages ergibt sich aus der Differenz von den Gesamtkosten der Hausnutzung für die Zeit 09/2015 bis 12/2017 und den Mieteinnahmen seitens der Stiftung SPI.  

 

 


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

0

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=9740&TOLFDNR=120169&selfaction=print