28.11.2018 - 4.15 Rückzahlung rechtswidriger Kita-Elternbeiträge
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.15
- Zusätze:
- Einreicher: Fraktion DIE aNDERE
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 28.11.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- vertagt
Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und erklärt, dass sich die heutige Befassung auf eine 1. Lesung stützt.
Herr Heuer übergibt Herrn Bauer das Wort, zur Einbringung der Drucksache. Herr Bauer legt die Beweggründe der Fraktion zur Antragsformulierung dar. U.a. sieht die Fraktion die Stadt in der Bringeschuld. Herr Tölke reagiert auf die Aussagen von Herrn Bauer, dass es derzeit nicht erwiesen ist, dass es einen unstreitig erwiesenen Rechtsanspruch durch das aktuelle Urteil aus Berlin gibt.
Herr Baron von der Osten gen. Sacken erklärt, dass die Satzung der Stadt nichtig sei, weil die Kommune selbst keine Einrichtung unterhält. Die Unterbringungsverträge sind nicht nichtig. Er bittet weiterhin darum, mit den Anspruchskonstellationen vorsichtig umzugehen, da die Anspruchsgrundlage noch nicht geklärt sei. Ein Antrag auf Verzicht der Verjährung sieht er als nicht zielführend an. Herr Schüler stimmt Herrn Baron von der Osten gen. Sacken zu. Er kann dem Antrag so nicht zustimmen. Aus seiner Sicht hat die Stadt selbst kein Geld bekommen, also kann sie auch keins zurückzahlen.
Herr Rindfleisch verweist auf die aktuelle Anfrage von Herrn Kirsch.
Herr Heuer bezieht sich auf das Schreiben der Landeshauptstadt Potsdam vom 22. November 2018, indem ein Einwendungsverzicht erklärt wurde. Somit wäre der Ziffer 2 des Antrages bereits erfüllt. Herr Tölke stimmt dieser Auffassung zu.
Eine weiterführende Behandlung und Befassung des Antrages wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen stattfinden. Herr Heuer schließt den Tagesordnungspunkt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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24,2 kB
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22 kB
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