28.11.2018 - 4.2 Förderprogramme für Ateliers

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt Herrn Kaminsiki das Wort. Dieser bringt die Drucksache ein und verweist auf das Votum des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft. Er unterstreicht, dass es sich um die Prüfung vonglichkeiten einer Förderung von Ateliers für Künstlerinnen und Künstler handle. Frau Dr. Seemann ergänzt, dass nicht nur der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft, sondern auch der entsprechende Fachbereich den Vorstoß in der Unterstützung Bildender Künste begrüßt.

 

Herr Heuer fragt nach, ob es denn auch Förderprogramme geben soll, die ohne Eigenbeteiligung auskommen? Frau Dr. Seemann erläutert, dass in anderen Förderprogrammen eine Zuzahlung zur Miete vorgesehen ist. Der Fachbereich und der Geschäftsbereich können keine Kostenübernahme ermöglichen, solche Kosten sind nicht in den Haushalt eingeplant. Frau Schulze merkt an, dass der Prüfbericht diese Aufgaben enthalten sollte.

 

Herr Said fragt nach, ob das angedachte Künstlerhaus anstelle des Rechenzentrums solch eine Forderung nicht erübrigt. Frau Dr. Seemann führt aus, dass auch über das Rechenzentrum hinaus ein Bedarf besteht und es insbesondere wichtig ist für Künstlerinnen und Künstler, die woanders ihren Standort haben. Dazu bringt Herr Hohloch die weitere Frage ein, ob in dem Prüfbericht auch der tatsächliche Bedarf einfließt und genaue Zahlen hinterlegt werden. Frau Dr. Seemann nimmt das in die Prüfung mit auf.

 

Herr Heuer lässt über den Wortlaut des geänderten Antrags des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft, als Beschluss für den Ausschuss für Finanzen abstimmen. Dieser wird einstimmig angenommen.

 

 

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Vorlage in der geänderten Fassung zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie ein Förderprogramm für Ateliers von Künstlerinnen und Künstlern unter Beachtung zu erarbeitender Kriterien aufgelegt werden kann.

Das Ergebnis Ein Zwischenbericht der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2019 April 2019 vorzulegen.

 

Das Endergebnis der Prüfung ist den Stadtverordneten im September 2019 vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0