28.11.2018 - 4.16 Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen für die Ze...

Beschluss:
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Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und erklärt, dass es sich auch bei diesem Tagesordnungspunkt um eine 1. Lesung handelt. Er übergibt Herrn Kolesnyk, als Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses und in diesem Fall Antragsstellenden, das Wort. Dieser bringt den Antrag ein und erläutert diesen. Unter anderem führt er aus, wie mithilfe des Mediationsverfahrens der Vorschlag, der in dem Antrag formuliert wurde, herausgearbeitet wurde. Von der Gesamtsumme müssen die Personalkosten noch in Abzug gebracht werden. Grundsätzlich sollen alle Eltern etwas bekommen.

Herr Baron von der Osten gen. Sacken wiederholt seinen Standpunkt aus dem vorherigen Tagesordnungspunkt. Man sei von einer Sittenwidrigkeit weit entfernt und es wäre gut überlegt, die Verwendung der 20 Millionen Euro an dieser Stelle zu überdenken. Auch Herr Schüler bekräftigt seine Aussage aus dem letzten Tagesordnungspunkt und legt dar, dass die Eltern von der Stadt nichts zu erwarten haben, da sich die Zahlungsebene zwischen Eltern und jeweiligen Trägern befindet. Ebenso wisse man aktuell auch nicht, was die Träger tatsächlich auszahlen, denn nur das kann Grundlage sein, welche monetäre Höhe die Träger bei der Stadt einfordern können.

Herr Heuer verweist auf die 1. Lesung und schlägt vor Fragen zu sammeln, die dann von der Verwaltung beantwortet werden sollen.

Herr Tölke verweist auf die Mitteilungsvorlage DS 18/SVV/0491. Dort ist der Sachverhalt ausführlich dargestellt worden.

Herr Bauer fragt nach, wie viel Personalmittel nicht in Abzug gebracht wurden. Weiterhin fragt er nach, welchen Unterschied es zwischen Hort und Kita gibt. Herr Tölke verweist auf einen degressiven Verlauf bis zum Jahre 2016.

Herr Schüler wendet ein, dass sich die Stadt bekennen sollte, welche Abhängigkeiten sich aus dem Antrag ergeben. Auf dieser vorliegenden Basis ist keine Entscheidungsfindung möglich.

Herrn Finken fehlt eine Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag des Jugendhilfeausschusses. Aus seiner Sicht sollten weiterhin die Unterlagen des Mediationsverfahrens dem Antrag beigefügt sein.

Herr Tölke fasst zusammen, dass nur die Ergebnisse eines Mediationsverfahrens an die Öffentlichkeit gelangen, kein Verlauf der Diskussionen. Darauf habe man sich auch zu Beginn des Verfahrens verständigt. Herr Kolesnyk hrt aus, dass das Ergebnis des Verfahrens eine Empfehlung an den Ausschuss ist. Daher hat der Jugendhilfeausschuss daraus einen Antrag formuliert.

Herr Heuer fragt nach, ob aus durch den im Umlauf befindlichen Elternbrief, eine weitere Forderung oder neue Forderung der Eltern zu erwarten ist.

Herr Tölke gibt Auskunft, dass es Klagen geben könnte, im Einzelfall ist ihm aber dazu nichts bekannt.

Herr Heuer fragt weiter nach, auf welcher Kostenbasis die Geschwisterregelung basiert. Die Kostenbasis ist noch nicht abschließend, erklärt Herr Tölke.

Herr Heuer formuliert Fragen an die Verwaltung:

-          Er möchte konkret wissen, welche Daten tatsächlich falsch berechnet wurden oder welche sehr strittig sind, um die Forderungshöhe einkalkulieren zu können.

-          Wie hoch ist der Anteil von freiwilligen Leistungen bei dem Mediationsergebnis?

-          Wie wird gesichert, dass es die Umsetzung des Antrages tatsächlich zu einem Verfahrensende führt?

-          Wie kann das Geld bereitgestellt werden? Ist ein Nachtragshaushalt notwendig?

Herr Bauer ergänzt den Fragenkatalog:

-          Wieviel Geld ist nicht aus der Kalkulation abgezogen worden, dass die Stadt vom Land bekommen hat?

-          Gibt es einen Indikator für die Häufigkeit von möglichen Restklagen?

-          In Bezug auf die Freiwilligkeit - Was sind nahezu pflichtige Leistungen und was nicht?

 

Herr Heuer bittet die Verwaltung um Beantwortung des Fragenkatalogs in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen im Dezember. Anschließend schließt er den Tagesordnungspunkt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage