19.12.2018 - 4.1 Vorkaufsrecht bei Grundstücken und Gebäuden
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Einreicher: Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 19.12.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- vertagt
Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt Frau Müller das Wort. Frau Müller bringt die Drucksache ein und erläutert das es hierbei um die Grundstücke gehen soll, bei denen wirklich ein Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann.
Herr Richter erläutert die Sichtweise der Verwaltung dazu. Für das Verfahren ist der Kommunale Immobilien Service zuständig. Die Bearbeitung einer Prüfung zum Vorkaufsrecht darf 60 Tage nicht überschreiten. In dieser Zeit wird eine grundsätzliche Prüfung der Relevanz zum Vorkaufsrecht durchgeführt. Weiterhin werden die entsprechenden Kaufverträge bei den Notaren abgefordert. Dann erfolgt eine Prüfung des Kaufpreises, ob es sich hier um den Verkehrswert handelt. Dann wird in den Fachbereichen abgefragt, ob eine Interesse an dem Grundstück besteht. Ebenso wird geprüft, ob etwaige Finanzen vorgehalten sind. Danach kommt es eventuell zu einer Anhörung bevor der Bescheid erstellt wird. Dieser Prozess hat bisher noch keine Fristversäumnisse hervorgerufen. Für die Befassung im Hauptausschuss würden nach der aktuellen Antragstellung der Fraktion Die Linke zwischen 200 und 300 Fälle pro Jahr in Frage kommen, dass bedeutet pro Sitzung 10 Fälle, alle 14 Tage. Die Vorbereitung des Hauptausschusses beträgt einen Aufwand von mehr als einem Tag. Demzufolge ist eine Fristeinhaltung der 60 Tage bei einer Beteiligung des Hauptausschusses nicht mehr zu gewährleisten. Ein Fristversäumnis würde ein Vorkaufsrecht nicht mehr möglich machen.
Herr Goetzmann ergänzt die Frage, was wirklich mit der Antragstellung erreicht werden soll. Dieses ist ihm bisher noch nicht vollumfänglich dargelegt worden. Vielleicht gibt es für die eigentliche Zielstellung auch noch andere Möglichkeiten.
Frau Müller bittet um Zurückstellung einer Beschlussfassung. Sie möchte den Sachverhalt gerne noch einmal innerhalb der Fraktion diskutieren. Herr Heuer lässt den somit entstanden Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung abstimmen. Dieser wird einstimmig angenommen. Somit wird der Antrag zurückgestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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