18.01.2018 - 3.2 Städtebauliche Zielplanung als Ergebnis der Vor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein. Er stellt zunächst klar, dass diese Städtebauliche Zielplanung weder eine Festlegung auf ein bestimmtes Sanierungskonzept bedeutet noch ein Investitionsprogramm fixiert. Es geht vielmehr darum, die formellen Voraussetzungen für die Städtebauförderung in der „Jägervorstadt-Ost“ zu schaffen, die sich aus der Durchführung Vorbereitender Untersuchungen (VU), der Abgrenzung eines Fördergebietes, der Herstellung der formellen Grundlage sowie dem Bekenntnis der Stadtverordnetenversammlung zu einer Zielaussage für das betreffende Gebiet zusammensetzen.

Die Notwendigkeit zur Neuordnung des Verwaltungscampus der Landeshauptstadt Potsdam zwischen der Friedrich-Ebert-Straße, der Hegelallee und der Jägerallee ergibt sich aus erheblichen bestehenden Defiziten. Die Unübersichtlichkeit für den Bürger durch eine komplexe Wege- und Gebäudestruktur sowie der bestehende Bedarf an Büroräumen aufgrund des Mitarbeiterzuwachses bedürfen einer grundhaften Überarbeitung dieses Gebietes. Auch der Plenarsaal der Stadtverordnetenversammlung ist in seinem aktuellen Zustand den modernen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Die Möglichkeit der Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an den öffentlichen Sitzungen ist begrenzt. Um dem Anspruch eines modernen Dienstleistungsstandortes, auch vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt, gerecht zu werden, sei eine Neugestaltung unumgänglich.

 

Herr Lehmann bittet um Zustimmung zur Vorlage.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme „gervorstadt-Ost“ wird als Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen auf Grundlage der

 

-          städtebaulichen Zielplanung für das Gebiet „gervorstadt-Ost“ (Anlage 1)

-          in der ausgewiesenenrdergebietsgrenze (Anlage 2)

 

durchgeführt. Perspektiven für nicht zeitnah mit Unterstützung der Städtebauförderung umsetzbare Maßnahmen sind anhand vertiefender Konzeptentwicklung zu erarbeiten und wirtschaftlich zu bewerten.

 

Der Bericht über die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) „gervorstadt-Ost wird zur Kenntnis genommen. (Anlage 3)

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage