18.01.2018 - 3.4 Keine Parkgebühren für E-Autos

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Jäkel bringt den Antrag ein und erläutert ihn. Er bittet um Zustimmung.

 

 

Frau Woiwode (Bereich Verkehrsanlagen) teilt für die Verwaltung mit, dass die geforderte Prüfung vorgenommen werden kann. Den Termin zur Vorlage des Ergebnisses bittet sie auf den 11.04.2018 festzulegen.

 

 

Herr Piest gibt zu bedenken, dass hier nicht nur an die Art des Antriebs gedacht werden dürfe, sondern auch an eine soziale Verträglichkeit. Benachteiligt würden Bürgerinnen und Bürger, die sich Fahrzeuge mit einem elektrischen Antrieb nicht leisten können und aus Kostengründen ältere (und daher weniger umweltfreundlichere) PKW fahren würden. Hier müsse auch sozialpolitisch gedacht werden.

 

 

Herr Heinzel spricht sich gegen den Antrag aus. Die Probleme, die aufgrund des motorisierten Individualverkehrs (MIV) bestünden,rden damit nicht gelöst.

 

 

Auch Herr Sändig sieht den Antrag kritisch. Neben den Ausführungen von Herrn Heinzel, denen er sich anschließt,lt er auch die Herstellung der verwendeten Autobatterien für problematisch. Eine Prüfung sei aber unschädlich.

 

 

Frau Hüneke regt an, Carsharing-Fahrzeuge in die Prüfung mit einzubeziehen.

 

 

Herr Rubelt ist die zu prüfende pauschale Befreiung von Elektrofahrzeugen von den Parkgebühren zu einseitig gedacht und zudem im Sinne der Gleichbehandlung schwierig. Er würde ergänzen „Elektrofahrzeuge/Hybride mit Ladesäule und ebenfalls die angesprochenen Carsharing-Fahrzeuge aufnehmen.

 

 

Herr Jäkel übernimmt die Vorschläge zur Einbeziehung hinsichtlich der Ladesäule, der Carsharing-Fahrzeuge sowie das geänderte Datum zur Vorstellung des Prüfergebnisses auf den 11.04.2018.

 

 

Der Vorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Elektrofahrzeuge/Hybride mit Ladesäule und Carsharing-Fahrzeuge in parkraumbewirtschafteten Bereichen der Stadt von der Parkgebühr befreit werden können.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung am 31.01.11.04.2018 vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1