18.01.2018 - 3.6.1 Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam f...

Beschluss:
vertagt
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Die Behandlung der Vorlage erfolgt in erster Lesung.

 

Herr Weise (Geschäftsstelle Stadtentwicklung und Bauen) bringt die Vorlage ein und macht kurze Ausführungen zu den ausgereichten Unterlagen „Informationen zum Ergebnishaushalt 2018/2019 bzw. zum Investitionsprogramm 2018-2022 einschließlich Notwendigkeit haushaltsbegleitender Beschlüsse des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt“. Er benennt wesentliche Schwerpunkte bei den Aufwendungen und Erträgen zum Ergebnishaushalt 2018/2019:

-          Im Haushaltsjahr 2018 hat der Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt ein Gesamtbudget in Höhe von 50,762 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 51,311 Mio. Euro (einschließlich Abschreibungen und interne Leistungsverrechnungen) zur Verfügung. Trotz des Gesamtbudgets führt es zur Erfüllung der Aufgaben noch zu einigen Schwierigkeiten.

-          Produkt 53710 (Bodenschutz/Altlasten)

Das Produkt ist fachlich sowohl ertrags- als auch aufwandsseitig durch Ersatzvornahmen (u. a. Grundwassersanierung Grundstück ehemaliger Chemiehandel) geprägt.

-          Produkt 55400 (Naturschutz und Landschaftspflege)

Das Hauptaugenmerk dieses Produktes liegt fachlich ertragsseitig in der Umsetzung der Potsdamer Baumschutzverordnung. Neben den Verwaltungsgebühren für Baumfällgenehmigungen sind auch Erträge für Baumersatz eingeplant, die dem FB 47 dann für Neupflanzungen zur Verfügung stehen.

-          Produkt 5610000 (Umweltschutzmaßnahmen)

Aufwandsseitig wird das Produkt aus fachlicher Sicht durch Aufwendungen für ergänzende Untersuchungen im Rahmen der Lärmaktionsplanung, für Ersatzvornahmen sowie für abfall- und wasserrechtliche Gutachten bzw. Untersuchungsleistungen im Rahmen der Wahrnehmung behördlicher Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung geprägt.

-          Produkt 51107 (Verkehrsentwicklung)

Ziel ist es, die Sicherung der Mobilität von Bewohnerinnen und Bewohnern, Beschäftigten, Unternehmen etc. zu stärken. Für die Mobilitätsoffensive und Mobilitätsagentur stehen im Doppelhaushalt 2018/2019 jeweils in 2018 215 TEUR und in 2019 240 TEUR zur Verfügung. r Neubau oder grundhaften Ausbau von Straßen und Wegen, Ausbesserungen und Umbau von Straßen und Wegen, Markierungen von Radverkehrsanlagen etc. stehen 4,73 Mio. EUR von 2018 2022 für das Radverkehrskonzept bereit.

-          Insgesamt steht für die Instandsetzung und Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze im Ergebnishaushalt bei den Aufwendungen ein Budget für 2018 von 3,235 Mio. Euro und für 2019 von 4,860 Mio. Euro u. a. für die Gefahrenabwehr zur Verfügung.

-          Erst ab 2022 mit 5,659 Mio. Euro erforderliches Niveau in Mifi zum dauerhaften Erhalt des Infrastrukturvermögens.

 

 

Frau Hüneke bezieht sich auf die Sturmschäden der letzten Zeit und erkundigt sich, wie die vorzunehmenden Ersatzpflanzungen finanziert werden.

 

 

Frau Woiwode (Bereich Verkehrsanlagen) weist darauf hin, dass infolge von  Stürmen nicht nur entwurzelte bzw. nachträglich zu fällenden Bäume zu beklagen sind, sondern auch diverse Straßenschäden. Für Ersatzpflanzungen nnen die Erträge für Baumersatz verwandt werden, für Straßenschäden ist das nicht möglich. Diese würden aus einem anderen Topf finanziert.

 

 

Der Vorsitzende schließt die erste Lesung. Die Drucksache 17/SVV/0951 wird in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung in zweiter Lesung nochmals aufgerufen.

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Anlagen zur Vorlage