22.02.2018 - 3.1 Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitätsc...

Beschluss:
vertagt
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Herr Rubelt informiert zunächst über einen den Fraktionen angebotenen Vor-Ort-Termin am 26.2.2018, bei dem sich zu der Thematik der Baumfällungen Einblick verschafft werden kann.

Zur Flächennutzungsplan-Änderung (FNP-Änderung) wird es zu der bisherigen Empfehlung einen Alternativvorschlag geben, den Frau Holtkamp im Folgenden vorstellen wird.

 

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und erläutert sie ausführlich. Der von Herrn Rubelt eingangs angekündigte Alternativvorschlag zur FNP-Änderung erfolgt heute mündlich; zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr am 27.2.2018 wird ein entsprechendes Austauschblatt vorliegen.

Frau Holtkamp führt zum Planungsanlass, zur Abwägungsstrategie und zu den Zielen der FNP-Änderung aus. Der angekündigte Alternativvorschlag sehe hier angepasste Planungsziele mit einem deutlich höheren Grünanteil vor.

Anhand einer Übersicht stellt sie die Eigentumsverhältnisse dar und zeigt die angrenzenden Bebauungspläne.

 

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die Vorlage heute in 1. Lesung zu behandeln. Die Mitglieder nehmen diesen Vorschlag an.

 

 

Herr Jäkel appelliert an mehr Gewissenhaftigkeit im Hinblick auf Umweltbelange. Grundsätzlich steht er dem Anliegen einer Erweiterung der Universität positiv gegenüber, jedoch sse dabei deutlich mehr Bewusstsein für die Umwelt herrschen. Daher sollten hier alternative Flächenr die geplante Erweiterung des Universitätscampus geprüft werden. Aktuell solle keine FNP-Änderung vorgenommen werden.

Er stellt daher den Änderungsantrag, den zweiten Teilsatz des Punktes eins der Vorlage zu streichen:

 

1. Der Bebauungsplan Nr. 160 „Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 3).

 

(Herr Jäkel gibt von ihm vor Ort aufgenommene Fotos, auf denen vorgenommen Abholzungsmaßnahmen zu sehen sind, herum)

 

 

Herr Walter erkundigt sich nach der Möglichkeit des Bestandsschutzes r Grünflächen bzw. bestimmteume.

 

 

Herr Wolfram (Bereich Stadtentwicklung) teilt mit, dass ein Bestandsschutz einzelner Bäume zu prüfen sei. Dies sei Gegenstand des weiteren Verfahrens.

 

 

Herr Rubelt verdeutlicht, dass man sich aktuell in der Konzeptphase befinde. Der Planungsrahmen sollte offen gehalten und nicht verengt werden. Die Vorlage sollte wie vorgelegt beschlossen werden und spricht sich gegen den Änderungsantrag von Herrn Jäkel aus.

 

 

Herr Henning weist auf bestehende, in den letzten Jahren entstandene Wegebeziehungen hin, die zu beachten seien, ebenso wie der Gegenstand des Denkmalschutzes, beispielsweise des DRK (Deutsches Rotes Kreuz) - Gebäudes.

 

 

Herr Linke ergänzt bezüglich der vor Ort vorgenommenen Fällungen, die als Beseitigung von Sturmschäden benannt sind, dass es keine Dokumentation der Sturmschäden vor den Abholzungsmaßnahmen gebe. Im Nachhinein sei daher nicht nachvollziehbar, inwieweit die vorgenommenen Maßnahmen sich tatsächlich auf die Behebung von durch Sturm verursachte Schäden beziehen.

 

 

Herr von Osten-Sacken appelliert, den Vor-Ort-Termin am kommenden Montag abzuwarten und die hiesige Diskussion möglichst sachlich zu führen.

 

 

Der Vorsitzende schließt die 1. Lesung. Die DS 18/SVV/0008 wird in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung in 2. Lesung aufgerufen.

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Anlagen zur Vorlage