22.02.2018 - 3.3 Flächennutzungsplan-Änderung "Sportplatz Lerche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Dr. Plenzke nimmt sein Rederecht wahr. Er stellt die Einschätzung der sieben Anwohnerfamilien am Schneiderweg zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und der Planung eines wettkampftauglichen Großfeldfußballplatzes mit Flutlichtanlage und Vereinshaus am Lerchensteig / Schneiderweg dar. Die Anwohner lehnen aus verschiedenen Gründen den Großfeldfußballplatz an diesem Standort ab und unterstützen die Stellungnahme vom Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände, die die vorliegende Planänderung nicht befürworten. Auch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) hat Bedenken hinsichtlich der Höhendominanz der Flutlichtanlage. Zudem sei der Standort Lerchensteig sehr weit außerhalb gelegen und für Kinder und Jugendliche schwer zu erreichen. Es gibt keinen Fuß- und Radweg sowie keine Straßenbeleuchtung. Die Lennésche Feldflur sei bei Dunkelheit auch nicht beleuchtet. Der Schallschutz werde an diesem Standort schwer einzuhalten sein und auch die Problematik der Lichtimmission sei nicht zu unterschätzen. Wenn es zur FNP-Änderung kommt, kann es für das Bauvorhaben nur den zuletzt von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) genannten Standort geben. Dieser wäre um ca. 200 m verschoben. Mit dieser Variante könnten die Anwohner sich arrangieren. Hierfür müssten ein alter Flachbau abgerissen und einige alte Eichen fallen. Die Abwägung bestehe also zwischen der Fällung sechs großer Eichen oder ca. 100 Ulmen. Wenn das von den Anwohnern weiter weg liegende Baufeld nicht gewählt wird, werde in Bezug auf die Problematik des Schallschutzes ein Klageverfahren erwogen.

 

 

Herr Wolfram (Bereich Stadtentwicklung) bringt die Vorlage ein und erläutert sie ausführlich. Er gibt einen Überblick über das Verfahren, die Erforderlichkeit der Flächennutzungsplan (FNP)-Änderung, die in Vorbereitung auf die Baugenehmigung erstellten Gutachten (u. a. zum Denkmalschutz, verkehrstechnischen Belangen, der Schall- und Lichtimmission sowie dem Artenschutz) sowie über die Auswertung der förmlichen Beteiligung. Auf die veränderte Variante der Nord-Süd-Ausrichtung des Sportplatzes, die von den Anwohnern favorisiert wird, geht er näher ein. Dieses Angebot der AWO wird derzeit durch den Kommunalen Immobilien Service (KIS), die AWO und den Bereich Umwelt und Natur geprüft. Die Artenschutzgutachten für den neuen Standort sind beauftragt. Für den FNP selbst ist es erst einmal unerheblich, für welche Variante man sich letztlich entscheidet.

 

 

Herr Jäkel hält fest, sofern die Abwägung der Umweltbelange bei dem Alternativvorschlag der AWO nicht gravierend negativ ausfalle, wird vom Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung die von der AWO und den Anwohnern bevorzugte Variante präferiert.

 

Gegen diese Haltung spricht sich niemand.

 

 

Herr Lack informiert, dass sich aus der neuen Variante ein weiterer Vorteil für die AWO ergebe, deren Betrieb bei der vorgeschlagenen Anpassung weniger gestört werde.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung „Sportplatz Lerchensteig“ (13/16) entschieden (siehe Anlagen 2A und 2B).

 

  1. Die Flächennutzungsplan-Änderung „Sportplatz Lerchensteig“ (13/16) wird beschlossen, die dazugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichts wird gebilligt (siehe Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage