26.04.2018 - 3.1 Zeppelinstraße - Ergebnisse der Umsetzung von M...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Volkmann (Bereich Verkehrsentwicklung) bringt die Mitteilungsvorlage ein und gibt einen kurzen Überblick. Auf Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 07.10.2015 (DS 15/SVV/0620) wurden Maßnahmen für saubere Luft und Einhaltung der Grenzwerte in der Zeppelinstraße umgesetzt. Der sechsmonatige Modellversuch umfasste Maßnahmen, wie

-          Reduzierung der verfügbaren Kfz-Fahrstreifen im Abschnitt Kastanienallee - Geschwister- Scholl-Straße

-          Markierung eines stadtauswärtigen Radfahrstreifens

-          Markierung einer ÖPNV-Spur im Abschnitt Forststraße - Kastanienallee.

Begleitet wurde der Versuch von vorbereitenden Maßnahmen zur Optimierung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur und zur Steigerung der Attraktivität von alternativen Mobilitätsangeboten. Bereits im August 2016 erfolgte eine Geschwindigkeitsbeschränkung entlang der Zeppelinstraße als Maßnahme zur Umsetzung der Lärmaktionsplanung der Landeshauptstadt Potsdam.

Im Ergebnis sei das Ziel, die dauerhafte Senkung der Stickstoffdioxidwerte, erreicht worden. Durch die Umgestaltung des Verkehrsraumes der Zeppelinstraße einschließlich der vorbereitenden Maßnahmen durchfahren heute täglich 2.400 bis 3.550 Autos weniger den betreffenden Bereich.

Negativ zu verzeichnen seien jedoch Verkehrsverlagerungen auf andere Strecken im Nebennetz. Daher sind weitere Maßnahmen zu prüfen, um den Auswirkungen auf das Umfeld der Zeppelinstraße zu entgegnen. Zu den Ergebnissen der anstehenden Prüfungen sowie den daraus resultierenden Schlussfolgerungen könne bis zum November 2018 eine Berichterstattung erfolgen.

 

 

Herr Jäkel verweist auf den gemeinsamen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und CDU/ANW, in dem alle Forderungen beinhaltet seien. Zur Mitteilungsvorlage selbst sei daher nichts anzumerken.

 

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung nimmt die Mitteilungsvorlage „Zeppelinstraße - Ergebnisse der Umsetzung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung“ (Drucksache 18/SVV/0228) zur Kenntnis.

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