21.06.2018 - 3.3 Mehr Bäume für Schulen und Kitas

Beschluss:
vertagt
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Der Ausschussvorsitzende eröffnet die erste Lesung.

 

 

Frau Hüneke bringt den Antrag ein und begründet ihn. Zwar sei er im Werksausschuss des Kommunalen Immobilien Service und im Ausschuss für Bildung und Sport als durch Verwaltungshandeln erledigt erklärt worden, im hiesigen Ausschuss soll der Antrag dennoch behandelt und abgestimmt werden.

 

 

Herr Jäkel hält das Wort „vorrangig“ im ersten Absatz für problematisch. Hierfür sollte eine andere Formulierung gefunden werden, zum Beispiel „nach Möglichkeit“.

 

 

Herr Wolfram (Bereich Stadtentwicklung) plädiert dafür, das Wort „vorrangig“ im Text zu belassen und statt seiner Streichung dem ersten Satz anzufügen, „, sofern keine geeigneten Flächen auf dem Eingriffsgrundstück vorhanden sind“.

 

 

Herr Linke bringt den Ergänzungsantragr die Fraktion DIE aNDERE ein.

 

Nach dem ersten Absatz soll eingefügt werden:

Hierfür sind in erster Linie phänologische Zeigerpflanzen zu verwenden.“

 

Der zweite Absatz wird durch den Satz, „Phänologische Gärten sollen dabei ermöglicht werden.“ ergänzt.

 

Phänologische Beobachtungen seien wichtiger Bestandteil des Klimawandelmonitorings. Für Schüler- und Lehrerschaft bereichernd, kann durch eine solche Beobachtung das Thema Klimawandel in den Unterricht integriert und für Schülerinnen und Schüler erlebbar gemacht werden.

 

Eine Liste der Zeigerpflanze kann den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Frau Hüneke befürwortet besonders den bildungsorientierten Aspekt der Ergänzung der Fraktion DIE aNDERE und übernimmt sie in Teilen.

 

 

Herr Jäkel nimmt Bezug auf die Ergänzung der Fraktion DIE aNDERE und warnt davor, den Antrag zu absolutistisch zu fassen.

 

 

Herr Henning weist darauf hin, dass gerade Schulgelände besondere Anforderungen an ihre Gestaltung zu erfüllen hätten (Sammelplätze, Sichtachsen zur Wahrung der Übersichtlichkeit, etc.). Bäume könnten hier nicht wahl- und zahllos gepflanzt werden.

 

 

Herr Rietz denkt nicht, dass es hier zu einer Überpflanzung kommen kann, da Bepflanzungen von Schulgeländen nur mit Zustimmung der Schulkonferenz vorgenommen würden.

 

 

Herr Piest bekräftigt die Aussage von Herrn Rietz und merkt an, dass nicht alles in diesem Beschluss geregelt werden müsse, vieles sei durch die gängige Praxis bereits abgedeckt.

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende schließt die erste Lesung.

 

Der Antragsteller wird gebeten, den Antrag, der heutigen Diskussion entsprechend, neu zu formulieren und den Ausschussmitgliedern in Vorbereitung auf die zweite Lesung zur Verfügung zu stellen.

 

 

Im Nachgang zur Sitzung übermittelt der Antragsteller folgende geänderte Fassung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu veranlassendafür Sorge zu tragen, dass die bei öffentlichen Baumaßnahmen angeordneten Ersatzpflanzungen von Bäumen vorrangig auf dem Gelände von Kitas, Schulen oder Sportanlagen erfolgen, sofern es auf den betroffenen Grundstücken nicht möglich ist.

 

Hierfür sind in erster Linie phänologische Zeigerpflanzen zu verwenden. (s. Anlage)

 

Bei der Neu- oder Umgestaltung von Schulhöfen, Kitagärten oder Sportanlagen ist explizit dafür zu sorgen, dass Baumpflanzungen erfolgen bzw. vorhandene Bäume nach Möglichkeit erhalten bleiben.

Zusätzlich ist das Baumkonto der Stadt heranzuziehen, um weitere unerfüllte Ausgleichsauflagen aufzunehmen.

 

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Anlagen