27.09.2018 - 3.2 Übernahme der Kosten für Blühstreifen/Bienenwei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Einreicher: Fraktionen CDU/ANW, SPD
- Datum:
- Do., 27.09.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Rietz bringt den Antrag ein und begründet ihn.
Herr Walter erkundigt sich nach einer Kostenschätzung sowie nach der Dauer des Projektes. Zudem möchte er wissen, auf welchen Flächen sich die Blühstreifen befinden sollen.
Herr Rietz weist darauf hin, dass es sich hier um einen Prüfauftrag handelt, bei dem unter anderem auch diese Fragen geklärt werden sollen. Mit der beantragten Prüfung ist beabsichtig, sich bestehende Möglichkeiten aufzeigen zu lassen.
Herr Kuhlow (Bereich Umwelt und Natur) gibt für die Verwaltung an, dem Antrag positiv gegenüberzustehen. Bisher habe die Landeshauptstadt Potsdam keine finanziellen Mittel für die Unterstützung von Landwirten beim Anlegen von Blühstreifen eingestellt. Für die Ermittlung des Finanzbedarfes für einen Zuschuss zur Beschaffung von Saatgut sei zunächst u. a. der angestrebte Effekt zu definieren sowie die Regularien für die Gewährung eines solchen Zuschusses festzulegen. Er weist darauf hin, dass die Einhaltung aller Vorgaben dann auch regelmäßig zu kontrollieren sei Rücksprachen mit Potsdamer Landwirten habe bisher einen geschätzten finanziellen Aufwand in Höhe von ca. 2 000 – 5 000 Euro Zuschuss für die Beschaffung des Saatgutes ergeben.
Herr Kuhlow betont die positiven Effekte von Blühflächen und –streifen. Sie können nicht nur ungünstige Flächenzuschnitte optimieren, sondern dienen auch als wichtige Nahrungsquelle sowie als Lebens- und Rückzugsraum für Vögel, Insekten, Kleintiere und Niederwild. Unrentable Ackerflächen können hierdurch ökologisch aufgewertet werden. Blühstreifen oder –flächen können als einjährige oder mehrjährige Wildkräutermischungen angelegt werden.
Unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Gelder in den Haushalt 2019 eingestellt werden, kann die Annahme des Antrages empfohlen werden. Dabei sollte generell auf die Anlegung von mehrjährigen Blühstreifen orientiert werden, da diese eine höhere ökologische Wertigkeit besitzen.
Herr Jäkel hält es für schwierig, die Kosten zum jetzigen Zeitpunkt zu bestimmen, steht dem Antrag aber positiv gegenüber und unterstützt eine entsprechende Prüfung.
Herr Becker verdeutlicht, dass es hier nicht nur um Streifen geht, sondern auch um eine Attraktivitätssteigerung von Stilllegungsflächen.
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen bis zur Auflegung eines Förderprogramms durch das Land Brandenburg landwirtschaftliche Betrieben bei der Anschaffung des Saatguts für neu anzulegende Blühstreifen/Bienenweiden auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam finanziell unterstützt werden können.