18.01.2018 - 3.7 Zukunftsprogramm 2022

Beschluss:
vertagt
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Frau Dr. Schröter stellt fest, dass der Bereich Kultur im Zukunftsprogramm nicht verankert ist. Allerdings sind Maßnahmen, die die Wissenschaft betreffen aufgeführt. Aus diesem Grund übergibt sie Herrn Frerichs, Bereichsleiter Wirtschaftsförderung, das Wort.

 

Herr Frerichs geht auf die Maßnahme zur Schaffung strukturpolitischer Voraussetzungen für  die weitere wirtschaftliche und fiskalische Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam durch die Entwicklung des Wissenschaftspark Potsdam-Golm in den nächsten zehn Jahren zu einem international wettbewerbsfähigen Innovationsstandort, ein. Verschiedene Maßnahmen sind zur Umsetzung geplant. Zunächst würde der Neubau eines GO:IN (2) realisiert. Weiterhin sei die Stärkung des Technologie- und Gewerbezentrums Potsdam durch personelle und finanzielle Unterstützung geplant. Eine Gewerbefläche von etwa 10 ha wird mit dem Ziel technologie- und forschungsorientierte Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe anzusiedeln, entwickelt und vermarktet. Außerdem soll unter dem Dach einer gemeinsamen Gesellschaft mit der Universität Potsdam zukünftig das Standortmanagement für den Wissenschaftspark betrieben werden.

Im Haushaltspaln 2018/2019 stünden ab 2018, 242.000 € p.a. zur Verfügung.

 

Die Vorlage wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Zukunftsprogramm (ZP) wird als Zukunftsprogramm (ZP) 2022 fortgeschrieben.

 

Das Zukunftsprogramm (ZP) 2022 wird mit seinen Maßnahmen umgesetzt.

 

Das erstmalig mit dem Haushalt 2013/2014 aufgestellte Zukunftsprogramm wird in den Jahren 2018 und 2019 evaluiert und gemäß der Herausforderungen der dynamisch wa­chsen­den Stadt als zielgerichtetes Instrument zur Haushaltskonsolidierung weiter­­­ent­wickelt.

 

Mit dem ZP 2022 wird ein Konzept entwickelt, dass den Einstieg und die Durchführung einer Aufgabenkritik in der Landeshauptstadt Potsdam ermöglicht.

 

Die Vorschläge des Bürgerhaushalts zur Haushaltskonsolidierung werden im Falle einer ent­sprechen­den Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung in das ZP übernommen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird über den Prüf- und Umsetzungsstand des ZP 2022 bezogen auf das Haushaltsjahr 2018 im zweiten Halbjahr des Jahres 2019 informiert. Bezogen auf das Haushaltsjahr 2019 erfolgt ein Bericht im zweiten Halbjahr des Jahres 2020. Die Abrechnung des ZP 2022 erfolgt mit dem Jahresabschluss des Jahres 2019.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage