26.04.2018 - 4.1 Bebauungsplan Nr. 78 "Französische Straße/Quart...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Holtkamp, Bereichsleiterin Verbindliche Bauleitplanung, bringt die Mitteilungsvorlage mithilfe einer Power Point Präsentation ein. Sie stellt die wesentlichen Inhalte des Schreibens der PWG 1956 eG an die Verwaltung dar. Beabsichtigt sei der Erhalt des Kunsthauses und die Integration in die Neubebauung. Entstehen sollen Wohn- und Gewerbeflächen sowie Platz für Künstler. Bei der vorgesehenen baulichen Ergänzung müssen auch die wirtschaftlichen Konsequenzen für das Mietobjekt berücksichtigt werden. Eine Subventionierung des Kunsthauses aus den Mieten der Wohnungsbaugenossenschaft ist auszuschließen.

 

Herr Pludra, Vorstandsmitglied der PWG 1956 eG, stellt die Wohnungsbaugenossenschaft vor und nimmt Bezug auf die beabsichtigte Bebauung. Derzeit verfüge das Kunsthaus über 700 . Nach Fertigstellung des Projektes würde sich die Nutzfläche auf etwa 1.000  vergrößern. Auch die vorzunehmenden Investitionen am Bestandsgebäude zum Beispiel zur Wärmedämmung, Heizungsanlage oder Brandschutzmaßnahmen, ssten auf die zukünftige Kaltmiete umgelegt werden.

 

Herr Fröhlich hinterfragt, wie hoch die beabsichtigten Baukosten seien, wer zukünftig die Miete zahlen wird und ob es Pläne zur Unterstützung des Vereins seitens der Verwaltung gebe.

 

Frau Dr. Seemann erwidert, dass die Finanzierung noch offen sei. Bis dato habe sich das Kunsthaus selbst tragen können. Seit 2018 sei erstmalig ein Zuschuss im Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam eingestellt worden. Bevor über eine Finanzierung gesprochen werden könnte, müsste ein Nutzungskonzept durch das Kunsthaus und die Genossenschaft erarbeitet werden.

 

Herr Fröhlich begrüßt die Unterstzung des Kunsthauses und empfiehlt den Akteuren, schnellstmöglich Kontakt mit der Verwaltung zur zukünftigen Unterstützung aufzunehmen.

 

Herr Schultheiß entgegnet, dass zunächst abgewartet werden müsste, wie hoch die Kosten für die beabsichtigten Investitionen sein werden. Erst dann könne man konkrete Aussagen dazu treffen, ob eine zukünftige Unterstützung seitens der Stadt erfolgen könne.

 

Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 “Französische Straße/Quartier Franϛais, Teilbereich Am Kanal/Französische Straße hat die Stadtverordneten-versammlung in Beschlusspunkt 4 den Oberbürgermeister beauftragt, mit dem Grundstücks-eigentümer eine dauerhafte Nutzung des Kunsthauses “sans titre“ als Kulturstandort zu verhandeln.

 

Die Verwaltung kann zum aktuellen Sachstand folgende Informationen geben:

 

Im Ergebnis der erfolgten Abstimmung mit der Grundstückseigentümerin, der Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1954 eG (PWG) verfolgt diese weiterhin das Ziel einer Erhaltung des Kunsthauses - es besteht jedoch noch erheblicher Prüfungsbedarf hinsichtlich der Verkoppelung mit einer Neubebauung an der Französischen Straße. Diesem Prüfungsbedarf soll in der nächsten Zeit auf dem Wege weiterer Abstimmungen Rechnung getragen werden.

 

Zu der Frage, unter welchen Bedingungen der PWG als Wohnungsbaugenossenschaft eine dauerhafte Nutzung des Kunsthauses “sans titre“ möglich ist, liegt der Verwaltung zwischenzeitlich ein Schreiben vor (siehe Anlage).

 

Aus Sicht der Verwaltung sind daher weitere Abstimmungen nicht nur zum Bauvorhaben der PWG, sondern auch zur dauerhaften Sicherung des Kunsthauses “sans titre“ durch die Wohnungsbaugenossenschaft erforderlich, dies unter Berücksichtigung der angesprochenen wirtschaftlichen Bedingungen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage