13.12.2018 - 6.1 Förderung der Einrichtungen 2019

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Frau Dr. Seemann erklärt, dass aufgrund des Doppelhaushaltes 2018/2019 eine Überrollung der Förderung der Kultureinrichtungen stattfindet. Da einige Träger Mehrbedarfe für 2019 angemeldet haben, werde man im Januar die Einrichtungen zu Gesprächen einladen, um hier Lösungen zu finden. Sie bietet an, in der Januarsitzung des Ausschusses über die Ergebnisse der Gespräche zu berichten.

 

Herr Reich fragt nach, ob es möglich sei, die Zuwendungsbescheide in einer anderen Zeitschiene zu erteilen, damit diese bei den weiteren Förderern bereits vorliegen, wenn diese über ihre Förderung entscheiden. Oftmals sei es Bedingung, dass die städtischerderung zugesagt ist.

 

Frau Dr. Seemann macht deutlich, dass man diesbezüglich an haushalterische Grundsätze gebunden sei und es deshalb keine Möglichkeit gebe, die Bescheide zeitnaher zu erteilen. In der Vergangenheit habe man es so gehandhabt, dass man den Partnern Letter of Intent erteilt habe.

 

 

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