16.01.2018 - 4 Ärztliche Versorgung im Potsdamer Norden

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Herr Kiesche (Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg) stellt anhand einer Präsentation die Grundstruktur der vertragsärztlichen Versorgung in Potsdam vor. Dabei geht er zunächst auf die Grundlagen ein und macht deutlich, dass die Sicherstellung der ambulanten Versorgung eine zentrale Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung ist. Er erläutert die Grundlagen der Teilnahme an der ärztlichen Versorgung. Dabei weist er darauf hin, dass die Zulassung zur ambulanten Tätigkeit auf Antrag des Arztes durch den Zulassungsausschuss erfolgt. Die Festlegung über die Anzahl der Zulassungen erfolgt auf der Grundlage der Bedarfsplanungs-Richtlinie  des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durch den Landesausschuss.

Anschließend erläutert er die Bedarfsplanung in Brandenburg und geht dann auf die vertragsärztliche Versorgung in Potsdam ein.

Herr Kiesche macht auf den rasanten Bevölkerungszuwachs im Potsdamer Norden aufmerksam und teilt mit, dass die Versorgung für 2018 um 1,5 Versorgungseinheit bei den Hausärzten geöffnet wird. r Kinderärzte, Frauenärzte und Augenärzte gibt es derzeit aufgrund des bereits vorhandenen hohen Versorgungsgrades keine Zulassungsmöglichkeiten. Er weist darauf hin, dass es nicht die alleinige Aufgabe der KV ist, auf besondere Situationen zu reagieren.

Herr Kiesche stellt die Hausärzteverteilung im Potsdamer Stadtgebiet vor. Dabei macht der deutlich, dass bei einer Öffnung der Zulassung im Bereich der Hausärzte der Zulassungsausschuss die Entscheidung treffen muss, in welchem Gebiet der Hausarzt seine Praxis eröffnen soll. Die KV wird diesbezüglich dann auf die Hausärzte zugehen. Er weist aber auch darauf hin, dass dann die Rahmenbedingungen vorhanden sein und die entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung stehen ssen.

Herr Kiesche macht darauf aufmerksam, dass ca. 25 % der Hausärzte in Potsdam 60 Jahre und älter sind.

Abschließend stellt er die Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung und Sicherstellung der Versorgung vor.

Herr Kiesche bietet an, die Präsentation den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen, nicht aber für die Öffentlichkeit.

Auf Nachfrage bezüglich der Abwanderungen aus Potsdam-Mittelmark erklärt Herr Kiesche, dass es einen engen Kontakt bei der gemeinsamen Landesplanung gibt. Bei regionalen Besonderheiten kann von den Zuschnitten abgewichen werden. Hier muss aber immer eine Rechtssicherheit gegeben sein.

Bezüglich der Nachfrage zur Überarbeitung Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA teilt Herr Kiesche mit, dass im Frühjahr 2018 die Ergebnisse der Gutachten vorgestellt werden sollen, die dazu derzeit in Arbeit sind.

Zur Nachfrage, ob Praxisnachfolger auch verpflichtet werden können, an einen anderen Standort zu gehen, erklärt er, dass dieseglichkeit besteht, da die ambulanten Versorgungsangebote bereits sehr zentralisiert sind. Er weist darauf hin, dass aber nicht jeder, der eine Praxis abgeben möchte, auch die Möglichkeit dazu bekommt. Dies ist z.B. bei eine vorhandenen Überversorgung der Fall.

 

Herr Wellmann verweist auf die Versorgung mit Kinderärzten, die aus Sicht von Eltern und Ärzten anders dargestellt wird, als von Herrn Kiesche berichtet. Er fragt, welche Möglichkeiten es gibt, durch eine Schärfung der statistischen Instrumente die tatsächliche Situation zu berücksichtigen. Des Weiteren fragt er, welche Rolle die private ärztliche Versorgung in der Bedarfsplanung spielt.

 

Herr Kiesche erklärt, dass diese keine Rolle bei der Berechnung spielt. Die Berechnung erfolgt nach Einwohnerzahl.

 

Herr Otto merkt an, dass es im Mai 2018 bereits ein erstes Gutachten geben wird. Damit kann es zu einem Systemwechsel in der Bedarfsplanung kommen.

 

Herr Kiesche erklärt, dass gezielt die Ärzte angesprochen werden, sich in bestimmten Bereichen niederzulassen.

 

Frau Dr. Wegewitz weist darauf hin, dass nach ihren Informationen die Aufnahme von Kindern aus Gemeinschaftsunterkünften in Kinderarztpraxen schwierig sei. Sie fragt, ob es von Seiten der KV hierzu Erklärungsmöglichkeiten gibt, da es bei den Kinderärzten einen Versorgungsgrad von ca. 170 % gibt.

 

Herr Kiesche betont, dass es Aufgabe der Kinderärzte ist, sich abzustimmen, wer die Versorgung übernimmt.

Auf Nachfrage bezüglich der Definition einer dauerhaften Versorgungslücke erklärt Herr Kiesche, dass dies durch den Zulassungsausschuss zu bewerten ist.

 

Frau Schulze bittet die Verwaltung, die Liste der Arztpraxen der Landeshauptstadt Potsdam zu aktualisieren.

 

Herr Kiesche weist darauf hin, dass es auf der Homepage der KV eine Auflistung gibt.

 

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